Mauerstreit Gericht drängt Stadt zum Handeln

Zweibrücken · Rimschweiler Mauerstreit: VG Neustadt greift Gensch-Idee einer Klarstellungssatzung auf. Der Stadtrat soll eine solche verabschieden. Die Verwaltung kündigt an, dann aber die Aufsichtsbehörde einzuschalten.

 Diese Mauer in Rimschweiler soll nach dem Willen des Zweibrücker Bauamtes weg – und nicht nur sie. . .

Diese Mauer in Rimschweiler soll nach dem Willen des Zweibrücker Bauamtes weg – und nicht nur sie. . .

Foto: pm/Lutz Fröhlich

Gibt es im seit Monaten schwelenden Rimschweiler „Mauerstreit“ doch noch ein Ende ohne Schrecken? Wenn es nach dem Verwaltungsgericht Neustadt geht, schon. Die Justizbehörde hat der Zweibrücker Stadtverwaltung mitgeteilt, dass der Ärger um die abzureißenden Mauern, Lampen oder Schilder auf mehreren Grundstücken im Ortsteil Rimschweiler durch eine sogenannte Klarstellungssatzung problemlos beigelegt werden könnte. Eine solche könnte der Stadtrat beschließen und damit die Grenzen des Innenbereichs neu regeln und quasi die derzeit bestehenden illegalen Bauten nachträglich legalisieren.

Die Stadtspitze und das Bauamt hatten sich bisher auf den Standpunkt gestellt, dass die Stadt keinen Spielraum hat: Im sogenannten Außenbereich im rückwärtigen Bereich der fraglichen Grundstücke illegal errichtete Bauten müssten abgerissen werden, die Grenzen des Außenbereichs seien unverrückbar. Oberbürgermeister Kurt Pirmann (SPD) betonte in der Ratssitzung am 28. Juni auch, „dass der Stadtrat hier kein Entscheidungs-Recht hat, sondern nur ein Informations-Recht“. Es gehe darum, „geltendes Recht anzuwenden“, die Stadt könne nicht nach Gusto vorgehen, nur weil einige Bürger empört seien. Mehrere Stadträte waren ihm beigesprungen, etwa Genossin Sabine Wilhelm, selbst Richterin, oder Norbert Pohlmann (Grüne).

Der Zweibrücker Landtagsabgeordnete Christoph Gensch hatte indes die Idee der Klarstellungssatzung ausgearbeitet und mithilfe von Experten in einen Satzungsentwurf gegossen, der dem Merkur vorliegt. Dieser sollte in der ersten Stadtratssitzung nach den Ferien, am 23. August, zur Abstimmung gebracht werden. Genschs Vorstoß war bis zum VG Neustadt durchgedrungen. Dieses bezieht sich in seinem Schreiben an die Stadt nämlich unmissverständlich auf die Gensch-Idee. Würde eine solche Satzung beschlossen, könnten die Klagen der betroffenen Rimschweiler gegen die Stadt ruhend gestellt werden. Vor allem betroffen ist Maureen Martens, Wirtin der Gaststätte „Zur Post“.

Unmittelbar nachdem der Brief aus Neustadt in der Stadtverwaltung eingegangen war, formulierte Rechtsamtschefin Annegret Bucher eine Antwort. Darin widerspricht sie dem VG Neustadt klar und bekräftigt die Einschätzung der Stadt, dass eine Klarstellungssatzung für den Rimschweiler Bereich unmöglich sei – das habe bereits eine eingehende rechtliche Prüfung im Februar 2016 erbracht. Auch die Eilurteile des VG Neustadt selbst in der Causa Martens– da war es um den Sofortabriss der Bauten auf den Grundstücken gegangen – hätten die Stadt in ihrer Haltung bekräftigt. Das VG Neustadt hatte grundsätzlich erklärt, dass die Bauten illegal seien, ein Sofortabriss aber nicht nötig und wegen des Gleichstellungsgrundsatzes auch die Nachbargrundstücke rückgebaut werden müssten.

Bucher kommt zu dem Schluss, dass die Ausführung eines möglichen Stadtratsbeschlusses über eine Klarstellungssatzung von OB Pirmann sofort ausgesetzt werden müsste. Dann müsste die Aufsichtsbehörde eingeschaltet werden. Die ADD in Trier würde in einem solchen Fall nur überprüfen, ob die Satzung gegen geltendes Recht verstößt oder der Beschluss im Stadtrat formal korrekt gefallen ist, erklärt ADD-Sprecherin Eveline Dziendziol auf Anfrage. Für die Inhalte wäre die SGD Süd in Neustadt zuständig. Eine Klarstellungssatzung zu erlassen – das liege in der Planungshoheit der Stadt, so SGD-Sprecherin Ulrike Schneider. Das Oberverwaltungsgericht könne diese bei Bedarf prüfen, sodass eine Rechtskontrolle in jedem Fall gegeben sei, schreibt Schneider weiter.

Derweil dringt auch die betroffene Grundstückseigentümerin Maureen Martens auf eine Klarstellungssatzung. Sie hat eine Unterschriftensammlung in Rimschweiler gestartet, bisher setzten über 300 Leute ihren Namen darunter. Sie ärgert, dass die Stadt behauptet, mehrfach das Gespräch mit ihr gesucht zu haben – und sie habe angeblich auf stur geschaltet. Martens: „Das stimmt nicht. Wir haben sieben oder acht Mal bei Frau Feiertag [Sekretärin von OB Pirmann, Anm. d. Red.] um einen Termin gebeten, bis wir endlich einen bekamen.“ Bei einer Anfrage im Mai habe Pirmann ein Gespräch ganz abgelehnt. Auch ist sie erbost, dass die Stadt auch gegenüber den Räten verbreite, die gleichfalls betroffene Mauer sei über zwei Meter hoch: „Sie ist nicht höher als 1,50 oder 1,60 Meter“, so Martens. Das Bauamt könne gerne nachmessen. Für die Rimschweilerin ist das Schreiben des VG Neustadt ein „Wink mit dem Zaunpfahl“ an die Stadt.

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