Prozessauftakt im Landgericht Zweibrücken Kam der Schuss in die Hüfte aus der Hüfte?

Zweibrücken/Kleinbundenbach · Im Landgericht Zweibrücken hat der Prozess gegen einen 59-Jährigen begonnen, der in Kleinbundenbach auf seinen Mieter schoss.

Schütze von Kleinbundenbach muss sich im Landgericht Zweibrücken verantworten
Foto: dpa/Jan Peter

„Wir haben uns gegenseitig das Leben ruiniert“, sagte der immer noch unter den Folgen seiner schweren Schussverletzungen leidende 31-Jährige am Dienstag im Zeugenstand vor der Ersten Strafkammer des Landgerichts Zweibrücken aus. Zuvor hatte sich der 59-jährige Angeklagte bei dem hochaufgewachsenen Mann dafür entschuldigt, ihm so viel Leid und Schmerzen zugefügt zu haben. Der passionierte Jäger hatte dem 31-Jährigen nach einem Streit am Abend des 14. Juli 2019, es war ein Sonntag, in Kleinbundenbach auf offener Straße mit einer Pistole durch dessen Handgelenk in die Hüfte geschossen.

Seit Dienstag muss er sich für diese Bluttat vor Gericht verantworten. Oberstaatsanwältin Kristine Goldmann wirft dem 59-Jährigen Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vor. Sie legt ihm laut Anklageschrift zur Last, im Sommer vergangenen Jahres, „ohne rechtfertigenden oder entschuldigenden Grund mit einer Pistole aus Hüfthöhe und ohne zu zielen“ auf den 31-Jährigen geschossen und ihn dabei schwer verletzt zu haben.

Die Hauptverhandlung, für die die Strafkammer weitere vier Termine bis zum 31. Januar angesetzt hat, begann am Dienstagmorgen etwas holprig. Denn zunächst forderte der Verteidiger des 59-Jährigen, der Saarbrücker Rechtsanwalt Marius Müller, die Anwesenheit des Gutachters, der mit der Tatrekonstruktion befasst war, von Anfang des Prozesses an. Die Vorsitzende Richterin Susanne Thomas hielt das für unnötig. Es folgten Anträge, Beschlüsse und Beanstandungen. Die Verhandlung musste dafür mehrere Male unterbrochen werden. Das juristische Hin und Her endete wie das Hornberger Schießen – nämlich genau dann, als der Gutachter im Gerichtssaal Platz genommen hatte. Er war an diesem Dienstag ohnehin für 13 Uhr geladen gewesen.

Der Angeklagte selbst äußerte sich am ersten Verhandlungstag nicht. Der gelernte Koch, der als solcher unter anderem bei der Bundeswehr, in einem gehobenen Zweibrücker Restaurant und in eigenen Gaststätten gearbeitet hatte, ließ durch seinen Verteidiger erklären, sich von dem 31-Jährigen bedroht gefühlt zu haben, nachdem er ihm die Mietwohnung in seinem Haus in Kleinbundenbach gekündigt hatte. Dort war der junge Mann gemeinsam mit seiner Frau 2018 ins Dachgeschoss gezogen. Die beiden Männer hatten sich kurz zuvor bei der Arbeit bei einem Zweibrücker Landmaschinenbauer kennengelernt, waren sogar Freunde geworden, wie auch der 31-Jährige – im Prozess Nebenkläger – bestätigte: „Er war mal ein guter Freund.“ Doch irgendwann kippte die Stimmung zwischen den beiden Männern – erstmals, als der junge Elektromechaniker unter anderem das aus seiner Sicht zu niedrige Arbeitstempo des Älteren bemängelte, wie der 31-Jährige einräumte: „Ich habe ihm Druck gemacht.“

An besagtem 14. Juli schließlich will er aus dem Dachfenster seiner Wohnung heraus bemerkt haben, dass sein 59-jähriger Noch-Vermieter im Nachbarhaus über ihn „schlecht geredet“ habe, er und seine Frau seien „dreckig“ und „zu laut“, sollten nun endlich ausziehen. Daraufhin sei er zum Nachbargrundstück gestürmt und habe gerufen: „Komm raus, du Wichser!“ Was der so Angesprochene denn auch tat – allerdings mit vorgehaltener Pistole, die er ohne jede Vorwarnung auf den 31-Jährigen abfeuerte.

Die Verhandlung wird am Montag, 20. Juli, um 9 Uhr fortgesetzt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort