ADD prüft Wahlrecht Reichlings

Zweibrücken. Oberbürgermeister Helmut Reichling (Foto: pma) hat trotz des Streits um seinen Hauptwohnsitz am Sonntag in Zweibrücken gewählt

Zweibrücken. Oberbürgermeister Helmut Reichling (Foto: pma) hat trotz des Streits um seinen Hauptwohnsitz am Sonntag in Zweibrücken gewählt. SPD-Stadtrat Walter Rimbrecht hatte am Freitag Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Reichling eingereicht, weil dieser seinen Hauptwohnsitz an seinem Wohnort Homburg-Einöd statt in Zweibrücken hätte anmelden und als Wahlleiter dafür sorgen müssen, dass er nicht in Zweibrücken wählen darf (wir berichteten). Reichling sagt, nach einem Gutachten seines Rechtsanwalts habe er als Wahlleiter keine Zweifel daran gehabt, dass es rechtens war, 2001 den Hauptwohnsitz im Haus seiner Mutter in Zweibrücken anzumelden, obwohl er in Einöd wohnt. Anwalt Thomas Besenbruch schreibt, entscheidend sei der "Domizilwille". Dabei sei "eine Wohnung im eigentlichen Sinne" für den Hauptwohnsitz nicht erforderlich, wenn der Lebensschwerpunkt etwa durch den Arbeitsplatz begründet sei: "Man wird kaum in Abrede stellen können, dass der Oberbürgermeister einer kreisfreien Stadt seinen tatsächlichen Lebensschwerpunkt überwiegend in dieser Stadt hat." Rimbrecht verweist in seiner Dienstaufsichtsbeschwerde dagegen auf ein Bundesverwaltungsgerichts-Urteil von 2002, in dessen Leitsatz stehe: "Hauptwohnung eines verheirateten Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie lebt, ist auch dann die - nach rein quantitativer Betrachtung - vorwiegend benutzte Wohnung der Familie, wenn dort nicht der Schwerpunkt seiner Lebensbeziehungen liegt." Und laut rheinland-pfälzischem Meldegesetz ist Hauptwohnsitz die "vorwiegend benutzte Wohnung eines Einwohners". Der für die Dienstaufsichtsbeschwerde zuständige Bürgermeister Heinz Heller kündigte an, er lege diese zur Prüfung dem Stadtrechtsamt vor. "Dann sehen wir, wie's weitergeht." Wie lange die Prüfung dauere, könne er noch nicht absehen. Die Kommunalaufsichtsbehörde ADD teilte gestern auf Merkur-Anfrage mit, auch sie habe Rimbrechts Beschwerde erhalten. Sie müsse nun prüfen, "ob im Hinblick auf die Wahl und das Melderechtliche etwas zu beanstanden ist", sagte ADD-Sprecherin Miriam Lange. Man bitte dazu die Stadt um eine Stellungnahme. Rimbrecht erklärte, er fechte das Wahlergebnis nicht an.

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