Zwei Jahre Haft für Diebin

Zweibrücken. Weil sie eine Zweibrücker Rentnerin bestohlen hat, muss eine 47-jährige Frau aus Polen für zwei Jahre ins Gefängnis. Der Richter am Amtsgericht sah es gestern als erwiesen an, dass die Pflegekraft in der Nacht vom 9. auf den 10. Dezember 2006 einer damals 92-Jährigen Geld und Schmuck im fünfstelligen Bereich entwendet hat

Zweibrücken. Weil sie eine Zweibrücker Rentnerin bestohlen hat, muss eine 47-jährige Frau aus Polen für zwei Jahre ins Gefängnis. Der Richter am Amtsgericht sah es gestern als erwiesen an, dass die Pflegekraft in der Nacht vom 9. auf den 10. Dezember 2006 einer damals 92-Jährigen Geld und Schmuck im fünfstelligen Bereich entwendet hat. Während eines Ortstermins in ihrer Wohnung wurde gestern die Bestohlene vernommen. Dieses will den Schmuck regelmäßig angeschaut haben, da viele Erinnerungen mit den Gegenständen verbunden waren. Damit sei sicher, dass zumindest kurz vor der überraschenden und heimlichen Abreise der Angeklagten in dieser Nacht noch im Haus gewesen war.Die Seniorin habe damals 1000 Euro bar im Haus gehabt. Auch zwei Goldbarren mit einem Gesamtgewicht von 100 Gramm, Schmuck und Goldmünzen waren weg. Erst drei oder vier Tage später sei das Fehlen des Geldes bemerkt worden, so eine Zeugin, die Freundin des Opfers ist. Die Angeklagte bestritt vehement die Vorwürfe. Für Oberstaatsanwalt Norbert Dexheimer war allerdings klar: Nur sie konnte die Gegenstände gestohlen haben. Die Geschädigte und die Zeugin seien glaubhaft. Er verwies außerdem auf die einschlägigen Vorstrafen der Frau. Unklar ist, ob die 47-Jährige im Auftrag handelte. Dexheimer beantragte in seinem Plädoyer eine Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten. Der Verteidiger plädierte auf Freispruch. Seiner Mandantin sei der Diebstahl nicht nachzuweisen: "Deshalb gilt der Grundsatz: Im Zweifel für die Angeklagte." Der Anwalt hob zur Entlastung seiner Mandantin hervor, dass vor dem Haus in einer Blumenampel ein Schlüssel deponiert gewesen sei, der jedem Zutritt verschafft hätte. nob

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