21-Jähriger muss nach "Kopfnuss" ins Jugendgefängnis

Zweibrücken. Weil er im vergangenen Jahr einem Besucher des Zweibrücker Stadtfestes eine sogenannte Kopfnuss verpasst hat, muss ein 21-jähriger Mann nun für ein Jahr ins Jugendgefängnis. Er zog gestern seine Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichtes Zweibrücken vom 14. Februar zurück. Der Vorfall hat sich am 30. Juli 2011 vor der Bühne in der Von-Rosen-Straße zugetragen

Zweibrücken. Weil er im vergangenen Jahr einem Besucher des Zweibrücker Stadtfestes eine sogenannte Kopfnuss verpasst hat, muss ein 21-jähriger Mann nun für ein Jahr ins Jugendgefängnis. Er zog gestern seine Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichtes Zweibrücken vom 14. Februar zurück. Der Vorfall hat sich am 30. Juli 2011 vor der Bühne in der Von-Rosen-Straße zugetragen. Dort hat der Angeklagte getanzt, als er von einem 16-Jährigen unabsichtlich angerempelt wurde. Wegen seiner "aggressiven Grundhaltung", wie es im Urteil heißt, hatte der Zweibrücker dem Kontrahenten dann mit der Faust auf den Hinterkopf geschlagen. Vor Gericht argumentierte er, dass er wegen seines Alkoholkonsums an diesem Tage zumindest vermindert schuldfähig gewesen sei. So erklärte er, dass er eine Flasche Wodka, 13 Biere und noch jede Menge andere Alkoholika getrunken habe. Diese Aussage wurde aber durch einen Sachverständigen widerlegt. Träfen die Angaben des Angeklagten zu, so der Gutachter, hätte die Alkohol-Konzentration im Blut des Täters bei 7,34 Promille liegen müssen. Das sei jedoch aus biologischen Gründen unmöglich.In dem Urteil des Amtsgerichtes wurde eine Vorstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung einbezogen. So wurde der Schläger bereits zwei Monate vor dem Stadtfest zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten Gefängnis verurteilt, weil er am 15. Dezember 2010 am ZOB (Zentralen Omnibusbahnhof) einen Mann zusammengeschlagen hatte. Dabei hat er diesem mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Außerdem trat der Angeklagte dem Opfer mit Arbeitsschuhen, die mit Stahlkappen gefertigt sind, mehrmals an die linke Körperhälfte. nob

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