Betreuung nach Maß für behinderte Kinder

Ihr Schreiben Betreuung nach Maß für behinderte Kinder Zum Artikel „Welche Schule passt zu Henri?” (Ausgabe vom 8. April) und zu mehreren Leserbriefen Ich selbst bin Vater eines 1961 geborenen Kindes mit Down-Syndrom.

Der Junge wurde 1979 nach Erfüllung seiner gesetzlichen Schulpflicht aus der Schule für Geistigbehinderte (Sonderschule G) des Saar-Pfalz-Kreises entlassen. Sein 14 Monate jüngerer Bruder ohne Behinderung ist nach Gymnasium und Studium inzwischen Diplom-Informatiker. Die Sprachbereitschaft des Behinderten ist auch heute noch sehr gering, er bedarf einer festen Bezugsperson. Hätte es damals schon Inklusion gegeben, es wäre trotzdem nicht sinnvoll gewesen, ihn in eine Regelschule zu schicken. Ein 1998 geborener Enkel mit einer Querschnittlähmung ohne geistige Einschränkung besucht inzwischen mit Erfolg die zehnte Klasse einer Gemeinschaftsschule. Ich finde, dass Eltern bei der Schulwahl zuerst die moralische Pflicht haben, das Wohl ihrer Kinder im Auge zu behalten.

Manfred Briam, Kirkel

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