EU-Gericht weist deutsche Klage zu Ökostrom-Beihilfen ab

Luxemburg · Deutschland hat nach einem Urteil des EU-Gerichts Unternehmen mit hohem Stromverbrauch teilweise unzulässige Rabatte bei der Ökostrom-Umlage gewährt. Die Richter in Luxemburg wiesen eine Klage Deutschlands gegen die Einstufung von Ökostrom- Förderungen als staatliche Beihilfen durch die EU-Kommission ab.

Laut Bundeswirtschaftsministerium kommen auf die Industrie aber keine Erstattungsforderungen zu. Die EU-Kommission hatte 2013 und 2014 finanzielle Unterstützung in Deutschland im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) als staatliche Beihilfe eingestuft, diese jedoch größtenteils genehmigt.

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