EU-Gericht weist deutsche Klage zu Ökostrom-Beihilfen ab
Luxemburg · Deutschland hat nach einem Urteil des EU-Gerichts Unternehmen mit hohem Stromverbrauch teilweise unzulässige Rabatte bei der Ökostrom-Umlage gewährt. Die Richter in Luxemburg wiesen eine Klage Deutschlands gegen die Einstufung von Ökostrom- Förderungen als staatliche Beihilfen durch die EU-Kommission ab.
10.05.2016
, 19:56 Uhr
Laut Bundeswirtschaftsministerium kommen auf die Industrie aber keine Erstattungsforderungen zu. Die EU-Kommission hatte 2013 und 2014 finanzielle Unterstützung in Deutschland im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) als staatliche Beihilfe eingestuft, diese jedoch größtenteils genehmigt.