Nach Weihnachten Gutschein-Geschenk umtauschen oder Geld auszahlen lassen – diese Regeln gelten

Nach den Weihnachtsfeiertagen beginnt der große Umtausch von Geschenken. Die Rückgabe von ungeliebten Weihnachtsgeschenken ist jedoch nicht immer ganz einfach – was bei Gutscheinen gilt.

 Ein Gutschein kann das bessere Geschenk sein. Sie sollten sich aber gut überlegen, ob der Beschenkte tatsächlich etwas vom Austeller erwerben will. (Symbolbild)

Ein Gutschein kann das bessere Geschenk sein. Sie sollten sich aber gut überlegen, ob der Beschenkte tatsächlich etwas vom Austeller erwerben will. (Symbolbild)

Foto: dpa-tmn/Jens Schierenbeck

Der Umtausch gekaufter Waren ist per Gesetz klar geregelt. Ob es sich um ein Geschenk handelt, spielt keine Rolle. Es gilt: Wer ein Weihnachtsgeschenk im Laden persönlich in Augenschein genommen hat, dem steht ein Umtausch rechtlich nicht zu. Lediglich bei berechtigten Beanstandungen kann das Geschenk umgetauscht werden. Liegen keine Mängel vor, sind Sie auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen. Beim Online-Shopping sieht die Rechtslage anders aus: Hier gilt ein vierzehntägiges Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen.

Zu Weihnachten liegen neben bunt verpackten Kartons auch vermehrt dezente Umschläge unter dem Baum. Wie der Handelsverband Deutschland (HDE) mitteilt, sind Gutscheine auch 2023 wieder das beliebteste Weihnachtsgeschenk.

Unzufrieden mit Weihnachtsgeschenk: Umtausch oder Geldbetrag aus Gutschein auszahlen lassen?

Einige Beschenkte können jedoch mit den im Gutschein angebotenen Produkten oder Dienstleistungen nichts anfangen und überlegen, den Gutschein beim Händler umzutauschen oder sich das Geld auszahlen zu lassen – aber ist das überhaupt möglich?

  • Gutschein umtauschen: Leider ist das nicht möglich. Es gibt kein verbrieftes Recht, wonach Gutscheine umgetauscht werden können. Ihnen bleibt also nichts anderes übrig, als beim Anbieter des Gutscheins ein Produkt oder eine Dienstleistung zu erwerben.
  • Gutschein auszahlen lassen: Geld für einen Gutschein vom Händler? Darauf besteht ebenfalls kein Anspruch. Auch wenn Sie lediglich eine Teilsumme einlösen, muss Ihnen der Händler nicht den Restbetrag auszahlen. Es gibt jedoch Online-Portale, die Ihnen Ihren Gutschein abzüglich einer Provision abkaufen. Alternativ können Sie den Gutschein auf einem der bekannten Auktionsportale veräußern.
  • Amazon-Gutschein auszahlen lassen: Auch beim größten Online-Händler heißt es: Guthaben von Geschenkgutscheinen und Geschenkkarten werden nicht ausbezahlt, weder bar noch auf ein Bankkonto. Auch eine Übertragung des Gutscheinwerts auf ein anderes Amazon-Kundenkonto ist nicht möglich. Wer nun denkt, man könne mit dem Gutschein gekaufte Waren an Amazon zurückschicken und sich das Geld auf das Konto transferieren lassen, irrt. Die Rückerstattung einer Retour erfolgt immer auf dieselbe Weise, wie bezahlt wurde.
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Gültigkeitsdauer und Übertragung von Gutscheinen

Wer einen nicht ausdrücklich befristeten Gutschein geschenkt bekommen hat, kann diesen in den folgenden drei Jahren einlösen. Das heißt: Falls Sie zu Weihnachten 2023 einen Gutschein geschenkt bekommen haben, ist dieser bis zum 31. Dezember 2026 gültig.

In der Regel sind Gutscheine nicht Inhaber-bezogen. Das heißt: Es wird nicht bestimmt, wer den Gutschein einlösen darf. Ausschließlich der Geldwert wird festgelegt. In diesem Fall kann der Gutschein beliebig weiterverschenkt werden. Anders hingegen sieht es aus, wenn der Name des Beschenkten auf dem Gutschein vermerkt ist. Wenn die Namensnennung dazu dient, eine Übertragung des Gutscheins zu verhindern, brauchen Sie zwingend die Zustimmung des Ausstellers.

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