Entscheidung fällt kurz vor der Eröffnung Sportgerichtshof CAS weist die Klagen von 13 Russen ab

Pyeongchang · Das Ad-Hoc-Gericht des Internationalen Sportgerichtshofes CAS hat die Klage von 13 Russen für eine Teilnahme an den Olympischen Winterspielen in Pyeongchang abgewiesen. Das Gericht erklärte sich für nicht zuständig. Die Klage sei eingereicht worden, als das Schnell-Gericht in Pyeongchang noch gar nicht geöffnet hatte. Die 13 russischen Sportler, Ärzte und Trainer hatten beim Ad-Hoc-Gericht dagegen geklagt, dass sie keine Einladung für die Winterspiele erhalten hatten. Die genaue Urteilsbegründung werde heute veröffentlicht, hieß es.

 Das Ad-Hoc-Gericht des Internationalen Sportgerichtshofes CAS hat die Klage von 13 Russen für eine Teilnahme an den Olympischen Winterspielen in Pyeongchang abgewiesen. Das Gericht erklärte sich für nicht zuständig. Die Klage sei eingereicht worden, als das Schnell-Gericht in Pyeongchang noch gar nicht geöffnet hatte. Die 13 russischen Sportler, Ärzte und Trainer hatten beim Ad-Hoc-Gericht dagegen geklagt, dass sie keine Einladung für die Winterspiele erhalten hatten. Die genaue Urteilsbegründung werde heute veröffentlicht, hieß es.

47 weitere Fälle von russischen Sportlern und Trainern, die wegen Verstößen gegen die Anti-Doping-Richtlinien bei den Winterspielen 2014 in Sotschi keine Einladung erhalten hatten, sind noch beim CAS anhängig. Für diese Verfahren will das Gericht am heutigen Freitag um 11 Uhr Ortszeit (3 Uhr MEZ), also nur neun Stunden vor der Eröffnungsfeier, die Urteile verkünden. 169 saubere russische Athleten könnten aber unter neutraler Flagge und Hymne starten, 168 waren am Donnerstag gemeldet.

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