Schadenersatz: DOSB und Friedek einigen sich auf Vergleich

Frankfurt · Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) und der ehemalige Dreisprung-Weltmeister Charles Friedek (44) haben sich im Streit um Schadenersatz wegen Friedeks Nicht-Nominierung für Olympia 2008 in Peking auf einen Vergleich geeinigt.

Das gab der DOSB gestern bekannt. Demnach haben beide Parteien über den Inhalt der Vereinbarung Stillschweigen vereinbart. Friedek hatte den DOSB wegen entgangener Antritts- und Preisgelder sowie Sponsorengagen auf Schadenersatz in Höhe von mindestens 133 500 Euro verklagt.

Friedek hatte im Oktober vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe in dem Fall Recht bekommen. Nach Friedeks Auffassung hatte er vor Peking die Olympianorm von zwei Mal geforderten 17 Metern innerhalb eines Wettbewerbs am 25. Juni 2008 in Wesel erfüllt. Das erkannte der Deutsche Leichtathletik-Verband (DLV) allerdings nicht an. Der Verband verlangte die Weite bei zwei verschiedenen Wettkämpfen. Als Folge der juristischen Auseinandersetzung hatte der DLV seine Nominierungsrichtlinien neu formuliert. Schon das Deutsche Sportschiedsgericht gab Friedek 2008 Recht, aber der DOSB nominierte ihn nicht. Mit dem Einspruch gegen die Entscheidung scheiterte Friedek kurz vor den Spielen vor dem Oberlandesgericht Frankfurt .

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