Rechtsstreit vor BGH um Schadensersatz: Friedek darf hoffen

Karlsruhe · Der frühere Dreisprung-Weltmeister Charles Friedek darf weiter auf Schadensersatz hoffen, weil er nicht für die Olympischen Spiele 2008 in Peking nominiert worden war. Im Rechtsstreit zwischen dem Leverkusener und dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) hat es gestern vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe keine Entscheidung gegeben.

Der 43-Jährige, heute Nachwuchs-Bundestrainer für Dreisprung , war nicht anwesend. Nach 73-minütiger Verhandlung unter dem Vorsitzenden Richter Alfred Bergmann teilte das BGH mit, dass ein Urteil am 13. Oktober bekannt gegeben wird.

Bei dem Revisionsprozess ging es auf den Tag genau sieben Jahre nach der Nicht-Berücksichtigung Friedeks für Olympia in die dritte und letzte Instanz. Friedek fordert 133 500 Euro für entgangene Sponsoren-, Preis- und Startgelder. Der 17-malige deutsche Meister war beim Meeting in Wesel im Juni 2008 die vom Deutschen Leichtathletik-Verband (DLV) geforderte Normweite von 17 Metern zweimal gesprungen - allerdings innerhalb dieses einen Wettkampfs. Der DLV verlangte, dass sie bei zwei verschiedenen Wettkämpfen erbracht wird. "Dies ergibt sich in keiner Weise", sagte Friedeks Anwältin Brunhilde Ackermann. Sie sprach von einem schriftlichen Versäumnis des DLV zu jener Zeit: "Zweimal 17 Meter, das heißt zweimal 17 Meter. Das heißt nicht in zwei verschiedenen Veranstaltungen." Friedek wurde 2008 vom DOSB jedenfalls nicht für Peking nominiert - und seither läuft der Rechtsstreit.

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