Schweiz stoppt Steuerdeal mit den USA

Bern · Schweizer Banken haben Amerikanern bei der Steuerflucht geholfen. Nun brauchen sie rechtlichen Beistand aus Bern, um sich in den USA von Strafverfolgung freikaufen zu können. Doch das Parlament sagt Nein.

Die Absicherung des Milliarden-Steuerdeals zwischen Schweizer Banken und der US-Justiz steht vor dem Aus: Die große Kammer des Parlaments in Bern, der Nationalrat, lehnte gestern die Behandlung der Gesetzesvorlage "Lex USA" mit klarer Mehrheit ab. Schweizer Banken könnten nun bald wieder Prozesse vor US-Gerichten und sogar der Ausschluss vom lukrativen US-Finanzmarkt drohen. Es sei denkbar, dass die Schweiz sich mit der Auflösung von Banken befassen müsse, wenn die "Lex USA" nicht doch noch bei einem zweiten Anlauf im Parlament durchkomme, warnte Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf.

Die Abgeordneten stimmten mit 126 zu 67 Stimmen bei zwei Enthaltungen dagegen, sich überhaupt mit der Vorlage zu befassen. Die Nein-Stimmen kamen von den Sozialdemokraten, der national-konservativen Schweizerischen Volkspartei (SVP) und den Liberalen. Nach den Vorstellungen der Regierung in Bern sollten mit der "Lex USA" rechtliche Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Schweizer Banken sich von der Verfolgung für Schwarzgeldgeschäfte mit Amerikanern freikaufen dürfen, indem sie Milliarden zahlen, sowie Daten über Bankmitarbeiter, Treuhänder und Anwälte preisgeben. Vor allem die Datenübermittlung würde ohne Sonderregelung gegen Schweizer Recht verstoßen.

Viele Abgeordnete warfen den USA vor, die Schweiz mit der Androhung von Prozessen und des Ausschlusses vom US-Finanzmarkt zu erpressen. Zugleich seien die USA zu keinerlei Garantie-Erklärung bereit gewesen, dass dann ein Schlussstrich gezogen werde. Nach Medienberichten sieht das US-Programm die Einteilung der Schweizer Banken in verschiedene Kategorien vor, die unterschiedlich stark zur Kasse gebeten werden. Die erste Kategorie besteht angeblich aus 13 größeren Geldhäusern, die seit Längerem im Visier der US-Justiz stehen. Sie haben demnach mit Strafzahlungen von zehn bis 15 Prozent der in der Vergangenheit verwalteten US-Vermögen zu rechnen .

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