Freilerner Eltern verweigern Schulpflicht: Verfahren eingestellt

St. Ingbert · Das Strafverfahren vor dem Amtsgericht St. Ingbert gegen eine Blieskasteler Familie wegen „Zuwiderhandlung gegen das saarländische Schulpflichtgesetz“ (wir berichteten) ist jetzt eingestellt worden.

 In Deutschland ist der Schulbesuch verpflichtend.

In Deutschland ist der Schulbesuch verpflichtend.

Foto: dpa/Daniel Karmann

Das bestätigte Andreas Vogt, der Anwalt von Sebastian Kappenberger, dem Vater des Jungen, um dessen Schulbesuchspflicht es ging.

Die Familie war 2017 ins grenznahe Frankreich gezogen, um ihren Sohn nicht in die Blieskasteler Grundschule schicken zu müssen und ihn stattdessen zu Hause zu unterrichten. Das ist in Deutschland – anders als in Frankreich – verboten (Aktenzeichen: 12 Ds 09 Js 2107/17 /60/18).

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