Blieskasteler Familie schickt Kind nicht in die Schule Auf der Flucht vor der Schulpflicht

St. Ingbert · Das eigene Kind zuhause statt in der Schule zu unterrichten ist in Deutschland verboten, anders als in fast allen anderen europäischen Ländern. Eine Familie aus Blieskastel hat es dennoch gewagt – und steht deshalb heute vor Gericht.

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Foto: SZ

Nils (Name von der Red. geändert) ist ein wissbegieriger achtjähriger Junge. Wenn er etwas lernen möchte, spricht er seine Eltern an, denn zur Schule geht er seit eineinhalb Jahren nicht mehr. „Gerade interessiert er sich sehr für Englisch“, erzählt sein Vater Sebastian Kappenberger. „Wir experimentieren aber auch mit Natron und Essigsäure, beobachten Tiere in unserem großen Garten, bauen ein Baumhaus.“ Einen strengen Lehrplan gibt es nicht, gelernt wird nach Interesse, Lust und Zeit. Die Familie wohnt seit vergangenem November in Frankreich, in der Nähe von Pirmasens. Dorthin ist sie aus Blieskastel quasi geflüchtet – vor der strengen deutschen Schulpflicht. Denn Nils wird zu Hause unterrichtet, seine Eltern weigern sich, ihn zurück in die Schule zu schicken. Und machen sich in Deutschland damit strafbar, nicht aber in ihrem neuen Heimatort in Frankreich, wo laut einer Statistik rund 20 000 Kinder daheim lernen (www.hausunterricht.org), regelmäßig überprüft von Inspektoren.

Die Kappenbergers sind kein Einzelfall. Er kenne mehrere Familien, die wegen der strengen Schulpflicht nach Frankreich ausgewandert seien oder dies planten, erzählt Nils’ Vater. Die wachsende Freilerner-Szene sei im Internet gut vernetzt. Anders als beim „Homeschooling“ lehnen „Freilerner“ ein verbindliches Curriculum und feste Lernstrukturen auch zu Hause ab. Sie argumentieren, wie auch die Kappenbergers, mit dem Selbstbestimmungsrecht des Kindes und berufen sich auf das Grundgesetz.

Heute müssen Sebastian Kappenberger und seine Frau ihre Ansichten dem Amtsgericht St. Ingbert erklären. Ihnen drohen bis zu 180 Tagessätze oder Freiheitsentzug bis zu sechs Monaten. Denn die Blieskasteler Grundschule, die Nils ab August 2017 hätte besuchen müssen, hatte Strafanzeige gestellt, wegen „Zuwiderhandlung gegen das saarländische Schulpflichtgesetz“. Im Saarland sowie in vier weiteren Bundesländern (Hamburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern) ist die Missachtung der Schulpflicht nämlich ein Straftatbestand, nicht bloß eine Ordnungswidrigkeit.

„Unverhältnismäßig“, findet das Andreas Vogt aus dem hessischen Eschwege, der Sebastian Kappenberger verteidigt. Er gilt als erfahrener Anwalt in der „Freilernerszene“. In einem 2014 erschienenen Aufsatz hat er viele Urteile auf diesem Gebiet erläuternd zusammengefasst. Durchweg stellen deutsche Gerichte bis hin zum Bundesverfassungsgericht den Erziehungsauftrag des Staates über die Freiheitsrechte von Eltern und Kindern. Vogt vertritt hingegen die Meinung, dass die meisten Gerichte nicht das Wohl des konkreten jungen Menschen in den Mittelpunkt stellten. Es werde stattdessen von den meisten Familiengerichten, die bei Schulverweigerung das Kindeswohl prüfen, „eine alternative Pädagogik kategorisch abgelehnt“. Eine Nichterfüllung der Schulbesuchspflicht sei aber nicht zwingend Kindeswohlgefährdung, argumentieren Vogt und wenige andere Juristen. Er plädiert für Einzelfallprüfungen und Ausnahmeregelungen.

Gefährden Eltern die Entwicklungschancen ihres Kindes, wenn sie es nicht in die Schule schicken und es nach eigenem Wissen und Gewissen bilden wollen? Freilerner-Familien wie die Kappenbergers widersprechen vehement. Sie wollten doch nur das Beste für ihr Kind. „Die Kriminalisierung durch die Behörden hat uns psychisch, physisch und monetär in einen Ausnahmezustand gebracht“, beklagt Kappenberger. Er und seine Frau fühlen sich in der Lage, ihre Kinder zu Hause zu bilden. Was aber, wenn der Schulbesuch aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen verboten wird? Dem Kind Bildungs- und Entwicklungschancen verwehrt werden?

Für den kleinen Nils läuft es nach Angaben seiner Eltern sehr gut. Er sei jetzt viel besser aufgehoben und gefördert, finden zumindest seine Eltern. Kappenberger zeichnet das Bild eines begabten, vielleicht sogar hochbegabten Kindes, das auch keine Probleme im sozialen Kontakt mit anderen Kindern habe. Sein Sohn habe ungewöhnlich früh gesprochen, schnell zählen gelernt, sich das Fahrradfahren selbst beigebracht, aber massive Probleme in vorgegebenen (Lern-)Strukturen gezeigt. Ein Jahr lang besuchte der Junge 2016/17 die Montessori-Grundschule in Oberwürzbach. Doch schon in dieser alternativen Privatschule, wo Freies Lernen im eigenen Tempo nach den Prinzipien der italienischen Pädagogin Maria Montessori („Hilf mir, es selbst zu tun“) praktiziert wird, kam er nicht klar. „Unser Sohn kann überhaupt nicht mit Druck umgehen, er verweigerte sich in der Schule. Sein Frust schlug in Depression und Aggression um“, schildert der Vater die Situation. Das Kind zeigte körperliche Reaktionen, weigerte sich, zur Schule zu gehen. Die Familie – es gibt drei weitere, jüngere Geschwister – litt. Eltern und Lehrer suchten – laut Kappenberger vergeblich – nach einer Lösung. Schließlich habe die Grundschule empfohlen, ein „anderes pädagogisches Schulkonzept“ für Nils in Betracht zu ziehen.

„Wir sind nicht grundsätzlich gegen das System Schule“, stellt Sebastian Kappenberger klar. Aber für ihren Sohn passe es einfach nicht. Doch seinen Bildungs- und Erziehungsauftrag nimmt der deutsche Staat sehr ernst. Für Kappenberger ein „wahrer Albtraum“. Mehrere Gespräche mit der Blieskasteler Schulleitung, der Schulrätin, dem schulpsychologischen Dienst habe es gegeben. Einmal habe die Polizei vor der Tür gestanden, um Nils in die Schule zu bringen. Auch eine Beurlaubung war nicht möglich, die ist nur erlaubt, wenn ein Schüler wegen geistiger oder körperlicher Behinderung nicht am Unterricht teilnehmen kann. Außerdem wollten die Eltern ihr Kind keinen psychologischen Tests unterziehen lassen, um mögliche Lern- oder Entwicklungsstörungen feststellen zu können. „Wir hatten Angst vor einer Diagnose wie zum Beispiel ADS oder ADHS“, gibt der Vater zu. Denn für die Eltern war klar, dass sie ihren möglicherweise auffälligen Sohn nicht fit fürs Schulsystem machen würden, schon gar nicht mit Medikamenten. Und so darf Nils in Frankreich lernen, wie er will. Die Kappenbergers finden, das sei sein gutes (Selbstbestimmungs-)recht und Pochen ihrerseits auf ihr Erziehungsrecht. Geopfert haben sie dafür viel.

Denn wer diesen Weg in Deutschland beschreitet, gerät zwangsläufig mit den Behörden in Konflikt. Anwalt Vogt vertritt seit vielen Jahren  Freilerner- und Homeschooling-Familien. Einige wanderten aus, andere stünden über lange Zeit zermürbende Auseinandersetzungen mit Behörden und Bußgeldverfahren durch. Oft scheuten sich Behörden aber auch, die Schulpflicht letztlich per Zwang durchzusetzen, weil viele Schulverweigerer keine Bildungsverweigerer seien, die das Wohl ihrer Kinder gefährdeten, weiß Vogt. Und so agieren viele Familien in einer illegalen Grauzone. Ihre Kinder erreichten dennoch – oft überdurchschnittliche – Abschlüsse.

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