Suche nach dem Strom von morgenWahlschieder Ortsrat nahm Thema nur "zur Kenntnis"

Kutzhof. Die Landesregierung will über die "Verordnung über die Errichtung von Windenergieanlagen" auch in Landschaftsschutzgebieten Windräder zulassen, sofern im betroffenen Gebiet keine landschaftsschutzrechtlichen Belange entgegenstehen

 Windkraft-Gewinnung auch in Landschaftsschutzgebieten? Der Kutzhofer Ortsrat hat keine grundsätzlichen Bedenken gegen diese Überlegung der Landeregierung. Foto: Berg/dpa

Windkraft-Gewinnung auch in Landschaftsschutzgebieten? Der Kutzhofer Ortsrat hat keine grundsätzlichen Bedenken gegen diese Überlegung der Landeregierung. Foto: Berg/dpa

Kutzhof. Die Landesregierung will über die "Verordnung über die Errichtung von Windenergieanlagen" auch in Landschaftsschutzgebieten Windräder zulassen, sofern im betroffenen Gebiet keine landschaftsschutzrechtlichen Belange entgegenstehen. Der Grund: das Saarland weist mit 39,4 Prozent einen im Vergleich zum Bundesgebiet (28,5 Prozent) überdurchschnittlich hohen Anteil an Landschaftsschutzgebieten auf, was bisher die Fläche für Windkraftanlagen deutlich einschränkt. Das wiederum behindert die Verwirklichung des Planes "Neue Energien für den Zukunftsstandort Saarland", sagt das Land.Die Ortsräte der Gemeinde Heusweiler werden derzeit in dieser Angelegenheit um Stellungnahme gebeten. Eine Entscheidungsbefugnis haben die Ortsräte allerdings nicht, und derzeit geht es nur darum, ob Windkraftanlagen theoretisch in Landschaftsschutzgebieten möglich werden und nicht darum, ob so eine Anlage auch tatsächlich irgendwann auf Heusweiler Gebiet gebaut wird. Allerdings zeigt sich in der Debatte die Einstellung der einzelnen Parteien zu Windkraftanlagen.

Zuerst behandelte der Kutzhofer Ortsrat das Thema: "Ziel der Landesregierung ist es, den Anteil erneuerbarer Energien auszubauen. Aber man muss jetzt keine Angst haben, dass in allen Landschaftsschutzgebieten Windräder aufgestellt werden. Es gibt da viele Hemmnisse. Es bedarf einer eingehenden Prüfung, ob alle landschaftsschutzrechtlichen Belange eingehalten werden. Da sind Lärmschutzwerte zu ermitteln und einzuhalten, der Artenschutz wird ganz hoch angesehen und, und, und", sagte Peter Paulus vom Umweltamt der Gemeinde Heusweiler. Er betonte allerdings: "Wenn man die Atomkraftwerke abschaltet und keine Kohle mehr abbaut, darf man nicht meinen, es geht alles über Photovoltaik. Windenergieanlagen sind nicht schön, und möglicherweise irritierend, aber man kann nicht zu allem Nein sagen. Einen Tod muss man sterben."

Auch Klaus Vollmann-Lohrig (NÖL) riet zu Toleranz und Einsicht: "Irgendwo muss der Strom ja herkommen, und da kann man sich nicht verweigern. Zudem ist es allemal besser, wenn man weiß, dass nicht nur der Investor mit Windrädern sein Geld verdient, sondern die Gemeinde auch daran beteiligt ist." Theo Weyland (FDP) plädierte: "Wir wollen hier ja nicht irgendwann bei Kerzenlicht zusammensitzen." Und Rainer Trappmann (Die Linke) sagte: "Es ist ein weiterer Weg in Sachen erneuerbarer Energien. Wir freuen uns darüber."

SPD und CDU hielten sich zurück mit Jubelarien. Peter Woll (CDU) erklärte: "Wir sind auch für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Jedoch sollte man auch die Belange der Bürger berücksichtigen und nicht um jeden Preis Windkraftanlagen in Heusweiler errichten." Hans-Georg Müller (SPD) erklärte: "Wir können zwar Antwort geben, aber unsere Antwort kommt direkt in die Schublade. Allein die Landesregierung entscheidet. Wir haben da nichts zu melden."

Der Ortsrat erklärte schließlich einstimmig, dass er keine Bedenken für die Änderung der Verordnung hat und der Errichtung von Windrädern in Landschaftsschutzgebieten zustimmt. "Aber nur, wenn keine weiteren vorrangigen Schutzinteressen vorliegen", betonte Peter Woll für den gesamten Ortsrat. Wahlschied. Auch der Wahlschieder Ortsrat beschäftigte sich mit der Verordnungsänderung in Sachen Windkraftanlagen, beschloss allerdings nur, "das Vorhaben der Landesregierung zur Kenntnis zu nehmen." Ortsvorsteher Reiner Zimmer (SPD) sagte: "Wir werden keine Bedenken gegen die Verordnung äußern, sondern sie lediglich zur Kenntnis nehmen. Denn egal, was wir entscheiden: Das Land bestimmt, und wir kriegen die Prügel vor Ort." dg

Auf einen Blick

Landschaftsschutzgebiete in Heusweiler: Auf dem Gebiet der Gemeinde Heusweiler gibt es neun Landschaftsschutzgebiete, insgesamt bedecken sie, mit 1138 Hektar, etwa 34 Prozent der Gemeindefläche (3998 Hektar), erklärte Peter Paulus vom Umweltamt. Die neun Landschaftsschutzgebiete und die von ihnen berührten Ortsteile sind:

Kallenborn (Obersalbach).

Wengenwald mit Schäferbachtal und Hirteler Tal (Eiweiler, Obersalbach, Heusweiler-Hirtel).

Quellgebiet des Köllerbachs zwischen Großwald und Kirchhofer Tal (Eiweiler).

Stangenwald und Brückhumes (Kutzhof-Lummerschied).

Teufelsberg und Oberes Tümpelbachtal (Wahlschied und Kutzhof)

Ziegelberg, Bauernkuppe, Schmittenberg und Krembachtal (Obersalbach und Niedersalbach).

Berschweiler Tal mit Kreuzwäldchen und Holzer Wiesen (Holz und Heusweiler-Berschweiler).

Langgarten (Wahlschied).

Köllertaler Wald mit Bietschieder Tal, Rödelbachtal und Frohnwald (von Holz bis Heusweiler-Bietschied, es geht über in ein Saarbrücker Landschaftsschutzgebiet). mr

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort