Stark in der Werkstatt, nicht im Büro

Heusweiler · Wer dem Finanzamt Geld schuldig bleibt, zieht den Kürzeren. So wurde einem säumigen kleinen Kfz-Betrieb in Heusweiler das Gewerbe untersagt, weil sich Schulden auftürmten. Der Inhaber kann aber von vorn anfangen – vielleicht als Angestellter.

Als Schaffer erste Klasse, allerdings nicht in der Buchhaltung - ein Problem, mit dem Handwerker schon mal zu kämpfen haben. Am Dienstag stand einer aus Heusweiler vor dem Verwaltungsgericht in Saarlouis und bestätigte das in vollem Umfang. Der Richter, selbst Sohn eines Handwerksmeisters, empfand fast schon Mitleid für den Inhaber einer Autoreparaturwerkstatt, der sich seit Jahren zur Zufriedenheit seiner Kunden krumm arbeitet, aber auf keinen grünen Zweig kommt, weil er die Büroarbeit nicht hinbekommt.

Der Mann hatte so hohe Rückstände beim Finanzamt und bei einer Krankenkasse, dass die Gemeinde - in der Funktion als "Vollstrecker" der Finanzbehörden - trotz eines grundsätzlichen Ermessensspielraumes in diesem Fall gar nicht anders konnte, als ihm vor knapp zwei Jahren sein Gewerbe wegen Unzuverlässigkeit zu untersagen (schon ab 5000 Euro Steuerschuld droht eine solche Untersagung).

Der Kfz-Mechaniker legte Widerspruch ein, klagte gegen den Bescheid und schaffte sich mit diesen Rechtsmitteln erst einmal Luft. Er reparierte seither weiter fleißig Autos, schaffte es aber nicht, seine Schulden abzutragen. Im Gegenteil, sie sind weiter in einen hohen fünfstelligen Bereich gewachsen, wie die Verhandlung ergab. Der Verwaltungsrichter riet dem Mann, der nicht mehr der jüngste ist, die Klage wegen mangelnder Aussicht auf Erfolg zurückzuziehen und damit auch seine Kosten zu senken, was der Handwerker auch sofort annahm. Für den Kfz-Mechaniker und seinen Angestellten wurde dennoch ein Weg aufgezeigt, der Perspektive bietet. Er soll sich, so riet ihm auch ein Vertreter der beklagten Gemeinde, einen guten Steuerberater zu suchen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen einzureichen.

Auch solle er versuchen, seinen Betrieb an einen Geschäftsführer abzugeben und als Angestellter und Mieter weiterzuschaffen. "Wir sind ja keine Unmenschen und sind für jeden Handwerksbetrieb froh, der es schafft", so der Gemeinde-Amtsinspektor. Er stellte in Aussicht, die Gewerbeuntersagung aufzuheben, wenn Geld ans Finanzamt fließt und der Handwerker ein unternehmerisches Konzept vorlegt.

Zum Thema:

HintergrundLandesgerichte: Saarländisches Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht in Saarlouis sind zuständig, wenn es um Gerichtssachen mit Behörden geht. Zivil- und Strafrechts-Sachen obliegen zehn Amtsgerichten, dem Landes- und dem Oberlandesgericht. red

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