Gericht bestätigt Schließung von Seniorenpension
Saarlouis · Das Verwaltungsgericht in Saarlouis hat die Schließung der Seniorenpension in Niederlosheim bestätigt. Die Heimaufsicht hatte die Schließung verfügt, nachdem sie gravierende Mängel in der Pflege und Unterbringung der Bewohner festgestellt hatte.
Dagegen hatte die Inhaberin vor dem Verwaltungsgericht einen Eilantrag gestellt (die SZ berichtete). Diesen hat das Gericht gestern zurückgewiesen (Az. 3 L 125/16).
Die Untersagung des Betriebs ist nach Auffassung des Gerichts rechtmäßig. Die Pension erfülle nicht die vom Landesheimgesetz vorgeschriebenen Betriebsanforderung, teilte das Gericht mit. Weder die Betreiberin noch ihre Mitarbeiter verfügten über eine entsprechende Fachkräfteausbildung. Das Gericht bestätigte zudem die Auffassung der Heimaufsicht, dass Gefahr für Leib und Leben der Bewohner bestand: Es habe "schwerwiegende Defizite" beim Schutz der Bewohner vor Infektionen gegeben. Insbesondere hätten Prüfmöglichkeiten der Trinkwasserqualität gefehlt. Zudem sei festgestellt worden, dass ein Notausgang mit Möbeln verstellt gewesen sei.
Die Betreiberin der Seniorenpension kann binnen zwei Wochen Beschwerde gegen diese Entscheidung beim Oberverwaltungsgericht des Saarlandes einlegen.