Gericht weist Borger-Klage gegen Verteilung der Jagdabgabe zurück

Saarlouis. "Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten trägt der Kläger. Der Streitwert wird festgesetzt auf 34,50 Euro." Mit diesen Sätzen endete gestern vor dem Verwaltungsgericht Saarlouis in erster Instanz der Prozess von Klaus Borger (Foto: rup) gegen die aktuelle Verteilung der Jagdabgabe im Saarland

Saarlouis. "Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten trägt der Kläger. Der Streitwert wird festgesetzt auf 34,50 Euro." Mit diesen Sätzen endete gestern vor dem Verwaltungsgericht Saarlouis in erster Instanz der Prozess von Klaus Borger (Foto: rup) gegen die aktuelle Verteilung der Jagdabgabe im Saarland. Diese Abgabe von 34,50 Euro muss jeder Jäger im Land für die jährliche Verlängerung des Jagdscheins bezahlen. Etwa 3500 Jäger tun dies, so auch Borger. Der ist außerdem politisch bei den Grünen aktiv und Vorsitzender des Ökologischen Jagd Verbandes Saarland (ÖJV). In dieser Eigenschaft wehrte er sich gegen die Erhebung der Jagdabgabe für 2007. Begründung: Von Gesetzes wegen und letztlich unter dem Dach des Umweltministeriums von Stefan Mörsdorf (Foto: SZ) als Oberste Jagdbehörde gehe vorab die Hälfte dieser Abgabe an die Vereinigung der Jäger des Saarlandes (VJS). Dies sei ein Konkurrenzverband zum ÖJV, der mit diesem Verteilungsschlüssel eindeutig bevorzugt werde, so Borger. Das verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz.Ministerium und VJS konterten: Diese Ungleichbehandlung sei gerechtfertigt. Die VJS habe rund 3500 Mitglieder, der Verband von Borger etwa 20. Außerdem sei die Vereinigung der Saarjäger nicht nur ein Verband, sondern auch eine öffentlich rechtliche Körperschaft, die vom Staat mit gewissen Aufgaben betraut worden sei - beispielsweise der Prüfung von Jägern und von Jagdhunden. Für diese hoheitlichen Aufgaben werde das Geld benutzt. Fazit der Richter: Die Ungleichbehandlung im Saar-Jagdgesetz sei nicht zu beanstanden. Die beiden Verbände seien so verschieden, dass sie unterschiedlich behandelt werden dürfen. Von daher sei die Erhebung der Jagdabgabe gegen Borger nicht zu beanstanden. Er muss nun bezahlen und hinnehmen, das 17,25 Euro davon sofort an die VJS gehen. Der Vorsitzende des ÖJV wertet das Urteil dennoch als Teilerfolg. Er betonte: Das Gericht habe bestätigt, dass ein einziger Jagdverband im Saarland begünstigt werde. Dies abzustellen sei nun Aufgabe der Landesregierung.

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