Fahrtkosten-Zuschuss wird seltener

Saarlouis · In Zukunft kommen weniger Saarlouiser in Genuss des kommunalen Zuschuss für Kinder, die den ÖPNV nutzen. Die Obergrenze des Nettoeinkommens wurde gesenkt. Aufs Jahr gerechnet ergibt sich eine Einsparung von 10 000 Euro.

"Wir lehnen das ab!" Vehement kritisierte Grünen-Fraktionschef Klaus Kessler , dass der Kreistag Saarlouis Zuschüsse zu Fahrtkosten im ÖPNV kürzen solle. Seit Beginn des Schuljahres 1999/2000 bezuschusst der Kreis solche Fahrtkosten bei Familien mit drei oder mehr Kindern. Ab dem zweiten Kind, das öffentliche Verkehrsmittel nutzt, erhalten alle weiteren ÖPNV-nutzenden Kinder einen Zuschuss in Höhe von 35 Prozent der Fahrtkosten , abzüglich 15 Euro Eigenanteil. Das sei im bisherigen Umfang nicht mehr machbar, stellte die Verwaltung dar. Weil die Landes-Fördermittel nicht mehr zur Kostendeckung reichten, müsse die Zahl der Berechtigten verringert werden. Deshalb senkt der Landkreis die Netto-Einkommensgrenze für Verheiratete von vormals 50 000 auf nunmehr 39 000 Euro . Für Alleinerziehende bleibt es bei 25 000 Euro . Hierbei handele es sich um eine Kürzungsmaßnahme, kritisierte Kessler. Aufs Jahr gerechnet ergebe sich ein Einsparpotenzial von rund 10 000 Euro . Die alte Regelung aufrecht zu halten, "das muss der Landkreis verkraften".

"Es trifft wieder die Leistungsträger der Gesellschaft", urteilte Dietmar Bonner, Vorsitzender der Linken. Deshalb solle man es "so belassen, wie es ist".

Olaf Papesch, SPD , rechnete vor, dass bei drei Kindern um die 600 Euro Kindergeld zusammen kämen. Landrat Lauer stimmte den Kritikern insofern zu, "dass der Betrag, der eingespart wird, fast vernachlässigbar ist". Er verwies aber auch darauf, dass es sich bei den Zuschüssen um freiwillige Leistungen handele. Und derzeit laufe bereits eine Klage gegen den Umfang der Kreisumlage.

Beschlossen wurde die geringere Netto-Einkommensgrenze letztlich bei Ablehnung durch die Fraktionen von Grünen und Linken.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort