Wer übernimmt den Winterdienst?

Rehlingen-Siersburg · Bürgermeister Silvanus ärgert sich über die Kündigung der Vereinbarung über den Winterdienst. Die Zeit drängt. Und auf die Kommunen kommen teils erhebliche, nicht einkalkulierte Kosten zu.

Ein schlichter Dreizeiler als Kündigung der bisherigen Vereinbarung über den Winterdienst auf innerörtlichen Landstraßen. Keine Ankündigung, keine Erklärung für die Gemeinden und Städte, die bisher mit dem Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) zusammengearbeitet haben. Rehlingen-Siersburgs Bürgermeister Martin Silvanus ist sauer: Zum einen über die Form der Kündigung. Zum zweiten über die Auswirkungen.

Der Hintergrund hat sich inzwischen etwas erhellt: Das Oberverwaltungsgericht Saarlouis hatte im Februar geurteilt, dass gemäß dem Saarländischen Straßengesetz die Städte und Gemeinden den Winterdienst auf Landestraßen innerhalb des Ortes selbst zu erledigen haben. Bis dahin hatten etliche Kommunen mit dem LfS die Vereinbarung, dass dieser auch die Landstraßen im Ort miträume - gegen Bezahlung. Pro Kilometer Straße berechnete der Landesbetrieb 1200 Euro im Jahr. Davon bezahlte 65 Prozent die betroffene Gemeinde und 35 Prozent das Land; gemäß dem Gesetzestext, der besagt, dass das Land die Kommunen bei ihrer Winterdienstpflicht unterstützt. Diese Regelung, dass der LfS quasi als Dienstleister im Auftrag der Gemeinde das Schneeräumen und Streuen übernimmt, habe gut funktioniert, meint Silvanus.

Der Landesrechnungshof wiederum hatte aber kritisiert, dass das Land die Kommunen mit 35 Prozent der Kosten unterstützt. Die Kommunen sollten 100 Prozent der Kosten tragen - eine Empfehlung, die dem Land Geld spart und der der Landesbetrieb nun mit besagter Kündigung nachkam. "Der Rechnungshof ist aber gar nicht weisungsbefugt", betont Silvanus. Dass das saarländische Verkehrsministerium sich in der Sache bisher bedeckt gehalten hat, ärgert Silvanus besonders: "Das ist einfach unverschämt." Den saarländischen Städte- und Gemeindetag kritisiert er ebenfalls: "Da hat man meiner Meinung nach zu schnell die Segel gestrichen." Über den Prozentsatz der Unterstützung durch das Land könne man schließlich verhandeln.

Silvanus fordert ausdrücklich, das Straßengesetz zu ändern: "Der Eigentümer soll sich um den Reinigungs- und Winterdienst kümmern. Wir haben bei Landesstraßen als Gemeinde keinerlei Mitwirkungsrecht." Noch nicht einmal einen Fußgängerüberweg dürfe die Kommune an einer Landesstraße anordnen, die durch ein Dorf führt.

Auch wenn der Winter noch weit weg scheint, drängt für die Kommunen die Zeit. "Wir müssen langsam wissen, woran wir sind", sagt Silvanus. Gibt es ein neues Vertragsangebot des Landes oder müssen die Gemeinden eigene Lösungen für den Winterdienst finden, zum Beispiel zusätzliche Fahrzeuge anschaffen oder dritte Anbieter beschäftigen? So oder so kommen auf die Städte und Gemeinden nicht einkalkulierte Kosten zu. Bei einer Flächengemeinde wie Rehlingen-Siersburg, die 15 Kilometer innerörtliche Landstraßen zu versorgen hat, ist das eine ordentliche Summe: Im Winter 2011/12 musste die Niedtalgemeinde rund 12 000 Euro für den Räumdienst auf Landesstraßen ausgeben. Das könnten im kommenden Winter bis zu 20 000 Euro sein, rechnet Silvanus vor.

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