„Das Geld wird nachgezahlt, es geht nicht verloren“

Seit 15 Jahren gibt Agnes Zangerle aus Aschbach als Versicherungsälteste Auskünfte bei Rentenangelegenheiten. Seit 1. Juli gibt es die Mütterrente. Doch in den neuen Mitteilungen zur Rentenanpassung ist diese noch nicht enthalten. SZ-Redakteurin Monika Kühn sprach darüber mit Agnes Zangerle.

Frau Zangerle, die neuen Rentenbescheide für die Bürgerinnen und Bürger sind raus. Was ist mit der Mütterrente, die es seit 1. Juli gibt?

Agnes Zangerle: Momentan ver sendet die Deutsche Rentenversicherung die Mitteilungen zur Rentenerhöhung. In diesen Rentenanpassungsbescheiden ist die neue Mütterrente für die vor 1992 geborenen Kinder noch nicht enthalten.

Wird diese Rente nachberechnet?

Zangerle: Diese so genannte Mütterrente wird für Rentner und Rentnerinnen, deren Rente vor Juli 2014 begonnen hat, erst im Herbst berechnet. Das Geld wird rückwirkend nachgezahlt. Es geht nicht verloren. Die Betroffenen erhalten im Herbst eine neue Berechnung.

Muss ein neuer Antrag gestellt werden?

Zangerle: Nein. Mit der Mütterrente hat die Information zur Rentenanpassung nichts zu tun. Der anteilige Betrag für die bisherigen Kindererziehungszeiten wird, wie in den vergangenen Jahren, gesondert ausgewiesen. Doch der neue Rentenzahlbetrag enthält noch nicht die Erhöhung durch die neue Mütterrente.

Was ist mit den Müttern, die bisher noch keinen Rentenanspruch hatten?

Zangerle: Alle Mütter, die Kinder vor 1992 bekommen haben und 65 Jahre alt sind und bisher noch keine Rente erhielten, müssen jetzt einen Rentenantrag stellen und die Kindererziehungszeiten sich anerkennen lassen durch die Rentenversicherung.

Auskünfte erteilt die Versicherungsälteste Agnes Zangerle, Telefon (0 68 81) 96 21 35.

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