Wie sich Ärger mit Kundendiensten und Handwerkern vermeiden lässt

Dillingen · Am Aktionstag der Verbraucherzentrale Dillingen berichteten die Besucher nicht nur über Probleme, die sie mit verschiedenen Handwerksunternehmen hatten, sondern es gab auch durchaus positive Rückmeldungen.

 Elif Tanto (links) und Brigitte Paul vor der Verbraucherzentrale in Dillingen. Foto: Elif Tanto

Elif Tanto (links) und Brigitte Paul vor der Verbraucherzentrale in Dillingen. Foto: Elif Tanto

Foto: Elif Tanto

Die Frage, die immer wieder gestellt wurde, war, was zu tun ist, wenn Handwerkerarbeiten mangelhaft ausgeführt wurden. Die Rechtsberaterinnen der Verbraucherzentrale, Brigitte Paul und Elif Tanto, gaben Auskunft.

Es ist wichtig, sagten die Beraterinnen, dass Nachbesserung verlangt wird. Der Kunde kann zudem bis zur Beseitigung des Mangels einen Teil des Werklohns zurückhalten. Dem Handwerker sollte unbedingt schriftlich eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels gesetzt werden. Sobald die Frist verstreicht, können die Verbraucher dann selbst Hand anlegen oder ein anderes Unternehmen mit den Arbeiten beauftragen.

Der in der Verbraucherzentrale bereitgehaltene Flyer "Ärger mit Handwerkern und Kundendiensten" fand interessierte Abnehmer. In der Beratungsstelle gingen die Beraterinnen zusammen mit den Besuchern die einzelnen Punkte durch. Besonderes Augenmerk wurde hierbei auf die Themen richtige Auftragserteilung, Kostenvoranschlag sowie Verhalten bei Mängeln, gelegt. Mit diesem Hintergrundwissen wird das nächste Handwerkerprojekt sicherlich ein voller Erfolg.

Die Beraterinnen der Verbraucherzentrale Dillingen beraten zu diesem und anderen Verbraucherrechtsthemen während der Öffnungszeiten montags und donnerstags von 15 Uhr bis 18 Uhr und mittwochs von 9 Uhr bis 12 Uhr sowie nach Vereinbarung. Terminvereinbarung unter Telefon (0 68 31) 97 65 65.

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