Verbraucherzentrale: Bankkunden sollten Gebühren zurückfordern

Saarbrücken · Verbraucher sollten Banken auffordern, bei Darlehen verlangte Bearbeitungsgebühren zurückzuzahlen. Dazu rät die Verbraucherzentrale Saarland.

"Für alle ab Januar 2011 geschlossenen Verträge haben betroffene Verbraucher einen Anspruch auf Rückerstattung der Bearbeitungsgebühren." Das hatte kürzlich der Bundesgerichtshof entschieden. Die Verbraucherschützer haben im Internet unter www.vz-saar.de ein Musterschreiben zur Verfügung gestellt, mit dem Verbraucher die Gebühren zurückfordern können.

Strittig ist aber noch die Frage der Verjährung. Die Verbraucherzentrale empfiehlt allen Betroffenen, die Bearbeitungsentgelte in jedem Fall zurückfordern. "Wir empfehlen auch Ansprüche bis maximal zehn Jahre rückwirkend geltend zu machen, bis die Verjährungsfrage juristisch geklärt ist. Wir appellieren an die Kreditinstitute, sich nicht auf die Verjährungsfrist zu berufen", sagt Werner Kiefer von der Verbraucherzentrale. Beim Bundesgerichtshof laufen zwei Verfahren zur Frage der Verjährung.

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