Vor den Müllgebühren gibt es kein Entrinnen

Saarlouis. Ein Bürger aus Walsheim, der den größten Teil des Jahres mit seinem Wohnmobil unterwegs ist, muss auch dann Müllgebühren zahlen, wenn er zu Hause praktisch keinen Abfall mehr produziert. Dies hat die fünfte Kammer des Verwaltungsgerichts in Saarlouis gestern unter dem Vorsitz von Ulrich André entschieden

Saarlouis. Ein Bürger aus Walsheim, der den größten Teil des Jahres mit seinem Wohnmobil unterwegs ist, muss auch dann Müllgebühren zahlen, wenn er zu Hause praktisch keinen Abfall mehr produziert. Dies hat die fünfte Kammer des Verwaltungsgerichts in Saarlouis gestern unter dem Vorsitz von Ulrich André entschieden. Der Walsheimer hatte gegen die Verpflichtung geklagt, für sein Wohnhaus eine Restmülltonne von 120 Litern vorhalten und dafür Gebühren zahlen zu müssen. Schließlich sei er das ganze Jahr "auf Achse", so dass an seinem Wohnhaus praktisch kein Müll anfalle. Sofern er Abfälle nicht ohnehin vermeide, entsorge er sie problemlos auf seinen Reisen, hieß es in der Begründung des Walsheimers. Bereits in der mündlichen Verhandlung wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass wegen des bestehenden Anschluss- und Benutzungszwanges bezüglich der Abfalltonnen und wegen der Beseitigungspflicht des Entsorgungsverbands Saar (EVS) die Klage des Walsheimers kaum Aussicht auf Erfolg haben könne. Entsprechend lautete dann die Entscheidung: Die Klage gegen die Zahlung der Müllgebühren wurde abgewiesen. Dabei wurde der Bezug zum Anschluss- und Benutzungszwang hergestellt, der keinen anderen Beschluss zulasse. Ferner habe das Oberverwaltungsgericht bereits in einer Entscheidung aus dem Jahr 1996 festgestellt, dass die Müllgebühr auch dann in Ordnung gehe, wenn nur eine sehr geringe Menge von Abfall produziert werde. Damals habe ein Bürger geltend gemacht, dass bei ihm im Jahr nicht mehr als zehn Liter Abfall anfielen. Alle noch so anspruchsvollen Vermeidungsstrategien könnten nicht verhindern, dass man eine Restmülltonne vorhalten müsse. Einen Erfolg für den Walsheimer gab es dann doch: Der EVS zog den Bescheid für die Biomüll-Gebühr zurück. gf

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