Partnerin geschlagen - Haftstrafe ohne Bewährung

Saarbrücken/Neunkirchen. Ein 37-jähriger Mann aus dem Landkreis Neunkirchen ist jetzt vom Landgericht Saarbrücken zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Der gelernte Heizungsbauer soll in den Jahren 2005 und 2006 seine Partnerin geschlagen haben. Den ebenfalls erhobenen Vorwurf der Vergewaltigung sahen die Richter als nicht bewiesen an

Saarbrücken/Neunkirchen. Ein 37-jähriger Mann aus dem Landkreis Neunkirchen ist jetzt vom Landgericht Saarbrücken zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Der gelernte Heizungsbauer soll in den Jahren 2005 und 2006 seine Partnerin geschlagen haben. Den ebenfalls erhobenen Vorwurf der Vergewaltigung sahen die Richter als nicht bewiesen an.Die Vergewaltigungsvorwürfe wies der Angeklagte mit Entschiedenheit zurück. Ein Angebot der Richter, im Rahmen eines Deals bei einem Geständnis keine höhere Strafe als dreieinhalb Jahre zu verhängen, lehnte er ab. Bei einem Geständnis wären der Frau peinliche Fragen aus dem Intimleben erspart geblieben. So wurde sie unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu den Vorwürfen befragt. Augenscheinlich konnte sie die Richter nicht überzeugen. Es blieb nur der Vorwurf der Körperverletzung. Dafür verurteilten die Richter den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten. In dieses Strafmaß ist eine frühere Verurteilung zu zwei Jahren einbezogen.Der Angeklagte hatte bereits die Zeit zwischen seinem 19. und 30. Lebensjahr wegen Mordes in einer Jugendstrafanstalt verbracht. jht

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