Personaldienstleister zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt

Saarbrücken. Die große Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts hat gestern den Geschäftsführer eines Personalleasing-Unternehmens zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Der Angeklagte hat in 30 Fällen Beiträge zur Sozialversicherung in der Größenordnung von 73 000 Euro nicht abgeführt. Gegen eine Buße von 3000 Euro erging die Strafe auf Bewährung

Saarbrücken. Die große Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts hat gestern den Geschäftsführer eines Personalleasing-Unternehmens zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Der Angeklagte hat in 30 Fällen Beiträge zur Sozialversicherung in der Größenordnung von 73 000 Euro nicht abgeführt. Gegen eine Buße von 3000 Euro erging die Strafe auf Bewährung. Der Angeklagte war geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens im Kreis Saarlouis. Die Leiharbeiter erhielten statt angemessenen Lohns hohe fingierte Fahrtkostenerstattungen. Dadurch sparten sie Lohnsteuer und die Firma Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Das Urteil fiel milde aus, weil der Mann 50 000 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen nachbezahlte. jht

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