Pfadfinder-Betreuer muss wegen Missbrauchs ins Gefängnis

Saarbrücken · Ein Erzieher ist vor dem Landgericht wegen sexuellen Missbrauchs Schutzbefohlener zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt worden. Als Pfadfinder-Gruppenleiter soll er seine Stellung ausgenutzt haben.

Die Jugendschutzkammer des Landgerichts hat gestern einen 37 Jahre alten Mann aus dem Landkreis Trier-Saarburg wegen sexuellen Missbrauchs Schutzbefohlener zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Der gelernte Erzieher hat grundsätzlich zugegeben, sich zwischen 2004 und 2006 an männlichen Jugendlichen sexuell vergangen zu haben (wir berichteten). Daran, was vorgefallen ist, konnte er sich im Prozess nach eigenen Worten aber zum größten Teil nicht mehr erinnern. Daher blieb den Betroffenen eine Zeugenaussage nicht erspart.

Der Angeklagte stammt aus dem Regionalverband Saarbrücken und leitete einen Pfadfinderstamm mit männlichen Jugendlichen. Später wechselte er mit seiner Gruppe zu den "Autonomen Wandervögeln". Eine Zeugin, ebenfalls Erzieherin und Leiterin einer Pfadfindergruppe, berichtete, sie sei vom Angeklagten regelrecht herausgedrängt worden. Warum, habe sie damals nicht geahnt, heute wisse sie, dass er bei den Jungs freie Hand haben wollte.

In den Plädoyers ging es um die Frage, ob die Strafe für den Angeklagten zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Der Verteidiger plädierte dafür, der Staatsanwalt und die Anwältin eines Nebenklägers dagegen. Mit der Verurteilung zu zweieinhalb Jahren ist eine Strafaussetzung zur Bewährung ausgeschlossen.

In der Urteilsbegründung sprach der Vorsitzende Richter von einem System, dass der Angeklagte geschaffen habe, um die sexuellen Übergriffe zu erleichtern. Das erinnere an Fälle in kirchlichen Einrichtungen und die Vorkommnisse in reformpädagogischen Internaten.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort