Bewährungsstrafe für Einbruch und Diebstahl bei Ex-Freundin

Saarbrücken/Lebach. Weil er in die Wohnung seiner Ex-Freundin einbrach und eine Spielkonsole stahl, ist ein 33 Jahre alter Lebacher vom Landgericht Saarbrücken zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der Mann stand eigentlich wegen Brandstiftung in einem besonders schweren Fall vor Gericht

Saarbrücken/Lebach. Weil er in die Wohnung seiner Ex-Freundin einbrach und eine Spielkonsole stahl, ist ein 33 Jahre alter Lebacher vom Landgericht Saarbrücken zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der Mann stand eigentlich wegen Brandstiftung in einem besonders schweren Fall vor Gericht. Die Anklage warf ihm vor, in der Wohnung seiner ehemaligen Lebenspartnerin einen Brand gelegt zu haben, um die Spuren seines Einbruchs zu verschleiern. Der Mann gab den Einbruch zu, bestritt aber die Brandstiftung.Das Gericht stellte das Verfahren wegen Brandstiftung ein. Als Beweise gab es lediglich die Zeugenaussage einer Nachbarin, die den Angeklagten mit einer großen Tasche wegrennen sah - und eine verkohlte Mehrfachsteckdosenleiste. Ob sie defekt war oder manipuliert wurde, konnte nicht mehr festgestellt werden. Staatsanwältin und Richter waren sich einig, dass eine Verurteilung bei dieser Beweislage nicht in Betracht komme.

Es blieb der Wohnungseinbruch. Bis morgens sieben Uhr lebte er noch in der Wohnung. Nach einem Streit warf seine Freundin ihn raus. Als sie weg war, brach er die Tür auf und packte seine persönlichen Dinge zusammen. Auch eine Spielkonsole nahm er mit. Die gehörte aber dem Sohn seiner Ex.

Dafür beantragte die Staatsanwältin eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Bewährung solle er nicht erhalten, denn er gehe "höchst leichtfertig mit dem Eigentum anderer um". Und er habe sieben einschlägige Vorstrafen. Die Verteidiger stellten keine Anträge zum Strafmaß, plädierten aber auf Aussetzung der Strafe zur Bewährung. jht

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