Mutmaßlicher Heckenschütze bestreitet die Tat

Saarbrücken/Wallerfangen. Im Prozess vor dem Schwurgericht hat sich der mutmaßliche Heckenschütze von Wallerfangen gestern zum ersten Mal zur Anklage geäußert. Der 44-Jährige bestritt, aus dem Hinterhalt einen Gewehrschuss auf einen Polizisten abgefeuert zu haben. Der Beamte wurde damals, am fetten Donnerstag 2005, schwer verletzt.Der Angeklagte schilderte, wie er den Tattag erlebte

Saarbrücken/Wallerfangen. Im Prozess vor dem Schwurgericht hat sich der mutmaßliche Heckenschütze von Wallerfangen gestern zum ersten Mal zur Anklage geäußert. Der 44-Jährige bestritt, aus dem Hinterhalt einen Gewehrschuss auf einen Polizisten abgefeuert zu haben. Der Beamte wurde damals, am fetten Donnerstag 2005, schwer verletzt.Der Angeklagte schilderte, wie er den Tattag erlebte. Während der Karnevalsfeiern in Wallerfangen habe er kräftig dem Alkohol zugesprochen, zahlreiche Schnäpse und literweise Bier getrunken. Er sei volltrunken gewesen, seine Erinnerung sei nur noch lückenhaft. Bekannte hätten ihm später erzählt, dass er in der Festhalle von Wallerfangen einen Heizkörper aus der Wand gerissen habe.

Seine Erinnerung setze wieder ein, als er mit einem Taxi nach Hause kam, so der Angeklagte. Seine Frau habe die Veranstaltung vor ihm verlassen und sei bereits zu Hause gewesen. Im Wohnzimmer habe das Gewehr gelegen. Er sei damit in die Küche gegangen und habe seiner Frau Vorhaltungen gemacht, weil die illegale Waffe offen herumliege. Beim Hantieren habe sich ein Schuss gelöst. Das Projektil habe das Ofenrohr durchschlagen und sei in der Wand stecken geblieben. Später habe er die Waffe bei Saarwellingen in einen Abfallcontainer geworfen. Die Schüsse aus dem Hinterhalt bestreitet er. Weitere Munition für das Gewehr - außer für den Schuss in der Küche - habe er nicht besessen, auch kein Magazin.

Ein forensischer Gutachter berechnete für die vom Angeklagten angegebene Trinkmenge einen Blutalkoholgehalt von fast sieben Promille. Bei dieser Menge trete mindestens Bewusstlosigkeit ein. Er hält den Konsum für unwahrscheinlich. Bei seinem Gutachten gehe er daher auf das Verhaltensbild ein. Daraus ergebe sich kein Grund, eine alkoholbedingte Schuldunfähigkeit anzunehmen. Der Prozess wird am 1. Februar fortgesetzt. jht

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