Linke will Abwassergebühren neu im Rat diskutieren

Völklingen. Die Stadtverwaltung hat schnell reagiert auf das Urteil, mit dem das saarländische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Völklinger Abwassergebühren-Satzung für ungültig erklärt hat. In den heutigen städtischen Seiten des "Wochenspiegels" hat sie die originale Satzung und den Ratsbeschluss vom Dezember 2011, in dem die jüngste Gebühren-Erhöhung steckt, neu veröffentlicht

Völklingen. Die Stadtverwaltung hat schnell reagiert auf das Urteil, mit dem das saarländische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Völklinger Abwassergebühren-Satzung für ungültig erklärt hat. In den heutigen städtischen Seiten des "Wochenspiegels" hat sie die originale Satzung und den Ratsbeschluss vom Dezember 2011, in dem die jüngste Gebühren-Erhöhung steckt, neu veröffentlicht. Und zwar rückwirkend. Damit ist nach Ansicht der Verwaltung der formale Fehler "geheilt", den das OVG gerüffelt hatte: Die Stadt Völklingen hatte es versäumt, ihre Satzung über öffentliche Bekanntmachungen rechtzeitig der Wirklichkeit anzupassen und als Publikationsorgan den "Wochenspiegel" anzugeben statt des nicht mehr existierenden "Völklinger Stadtanzeigers" (wir haben berichtet).Paul Ganster, Fraktionsgeschäftsführer der Linken im Stadtrat, sieht den Formfehler damit aber nicht behoben. Denn der Fehler bei den Bekanntmachungen betreffe ja auch die Ratssitzung, in der die Gebührenerhöhung beschlossen wurde: Zu ihr sei nicht korrekt eingeladen worden. Deshalb, schreibt Ganster in einem Brief an die Rathausspitze, müsse der Rat die Erhöhung der Abwassergebühr neu beschließen. Und erst wenn dieser neue Beschluss korrekt bekanntgegeben sei, trete die Gebührensatzung in Kraft.

Hier verkennt Ganster allerdings, dass das Urteil keine "Automatik" mit sich bringt: Das Gericht hat nur diejenige Satzung für unwirksam erklärt, gegen die eine Völklingerin geklagt hatte. Ob die Einladungen zu Ratssitzungen gültig waren, damit hat sich das Gericht gar nicht befasst - denn dazu gab es keinen Kläger.

OVG-Sprecherin Elke Schwarz-Höftmann bestätigte die Rechtsauffassung der Stadtverwaltung. Der Formfehler bei den Bekanntmachungen, sagte sie auf SZ-Nachfrage, könne durch neue, korrekte Bekanntmachung korrigiert werden, auch rückwirkend. Und dass die Stadt nun auch Bebauungspläne neu veröffentlichen wolle, sei "sinnvoll", um die Gültigkeit der Pläne zu sichern. Hätten sonst Klagen Aussicht auf Erfolg? Auch da gebe es keine Automatik, sagte Schwarz-Höftmann. Man müsse in jedem Satzungs-Fall einzeln prüfen, ob eine Klage möglich sei oder nicht, etwa mit Blick auf die vorgeschriebenen Fristen.

Die Abwassergebühren - deren jetzt rückwirkend wieder gültige Erhöhung summiert sich auf 860 000 Euro jährlich - werden auf jeden Fall noch einmal Rats-Thema. Das, so kündigt Ganster an, will die Linke-Fraktion "in den nächsten Tagen" beantragen. Foto: Becker & Bredel

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