Der Fehler lässt sich "heilen"

Völklingen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Saarlandes hat einer Völklingerin Recht gegeben bei deren Normenkontrollklage gegen die Stadt: Das OVG hat, wie berichtet, die Änderung der Abwassergebühren-Satzung kassiert, die der Rat Ende 2011 beschlossen hatte. Begründung des Gerichts: Völklingen habe die Satzungsänderung nicht korrekt bekannt gemacht

 Abwasserkanäle zu bauen und zu unterhalten, gehört zu den teuren Pflichten der Kommunen; die Bürger zahlen dafür Gebühren. Unser Archivbild zeigt eine Fürstenhausener Kanalbaustelle zu Anfang des Jahres 2009. Archivfoto: Fertsch

Abwasserkanäle zu bauen und zu unterhalten, gehört zu den teuren Pflichten der Kommunen; die Bürger zahlen dafür Gebühren. Unser Archivbild zeigt eine Fürstenhausener Kanalbaustelle zu Anfang des Jahres 2009. Archivfoto: Fertsch

Völklingen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Saarlandes hat einer Völklingerin Recht gegeben bei deren Normenkontrollklage gegen die Stadt: Das OVG hat, wie berichtet, die Änderung der Abwassergebühren-Satzung kassiert, die der Rat Ende 2011 beschlossen hatte. Begründung des Gerichts: Völklingen habe die Satzungsänderung nicht korrekt bekannt gemacht. In der einschlägigen kommunalen Satzung stand seinerzeit, öffentliche Bekanntmachungen seien im "Völklinger Stadtanzeiger" zu publizieren - den gibt es aber seit Januar 1999 nicht mehr, seither erschienen Bekanntmachungen im "Wochenspiegel". Dass der den "Stadtanzeiger" übernommen hatte, quasi als Rechtsnachfolger, genügte den Richtern nicht. Nach den Vorschriften, sagten sie, müsse das Bekanntmachungsorgan korrekt mit Namen genannt sein. Sei das - wie hier - nicht erfüllt, bleibe eine "falsch" publizierte Gebührensatzung eben unwirksam.Was bedeutet das jetzt für die Praxis? Muss die Stadt Völklingen ihren Gebührenzahlern Geld zurücküberweisen? Nein, sagt Bürgermeister Wolfgang Bintz (CDU) auf SZ-Nachfrage. Zwischenzeitlich hat der Stadtrat die Bekanntmachungs-Satzung an die Medien-Wirklichkeit angepasst, nun steht dort "Wochenspiegel". Die geänderte Abwassergebührensatzung werde sehr rasch erneut veröffentlicht; damit sei der vom Gericht gerüffelte Fehler "geheilt". Dabei könne die Abwassergebühren-Satzung - wie seinerzeit vom Rat geplant - zum 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt werden. Rückwirkung sei hier kein Problem, denn der Fehler sei rein formaler Art gewesen. Also keine Einnahmeverluste für die Stadt, keine neuen Gebührenbescheide.

An anderer Stelle aber beschere das Urteil der Stadt viel Arbeit. Zwar habe das OVG ausschließlich die Abwassergebühren-Satzung gekippt, denn nur dagegen richtete sich die Klage. Jedoch sei davon auszugehen, dass das Gericht im Klage-Fall auch andere "falsch" bekanntgemachte Satzungen kassiere. "Das macht mir Sorgen", sagt Bintz. Denn dabei gehe es etwa um Bebauungspläne. Oder um Veränderungssperren, mit denen der Rat Glücksspiel-Betriebe eingebremst hat. Die Verwaltung prüfe derzeit, welche Satzungen betroffen seien, und werde sie alle schleunigst neu veröffentlichen, selbes Verfahren wie bei der Abwasser-Satzung - "dabei dürfen wir nichts übersehen".

"In der Sache", fügt er hinzu, "hat das Gericht ja leider nicht entschieden": Ob Völklingen wie bisher auf eine gesplittete Gebühr (siehe Hintergrund) verzichten kann und darf, lässt das Urteil offen. In diesem Punkt hatte sich auch die Linke-Fraktion im Rat, die das Gerichtsverfahren mitgetragen hatte, Klarheit erhofft. Fraktionsgeschäftsführer Paul Ganster hat bereits angekündigt, dass man dazu erneut die Verwaltungsrichter anrufen werde. Foto:Jenal

"In der Sache hat das Gericht ja leider nicht entschieden."

Bürgermeister

Wolfgang Bintz

Hintergrund

Völklingen hat bisher keine gesplittete Abwassergebühr. Bei der letzten Stadtrats-Debatte zum Thema lehnte die Mehrheit diese Form der Gebührenberechnung ab: Sie sei zu teuer. Splitting heißt, dass ein Teil der Gebühr nach dem Frischwasserverbrauch kalkuliert wird, ein weiterer Teil nach der Menge an Niederschlagswasser, das von Privatgrundstücken in Kanäle fließt. Dazu muss die Kommune aufwendig ermitteln, wie groß auf jedem Grundstück die versiegelten Flächen sind, über die Regen ins Kanalsystem rinnt. Wann Kommunen Gebühren splitten müssen, hat die Rechtsprechung bisher nicht klar geregelt. dd

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