Linke scheitert mit Sparkassen-Gesetz Landtag lehnt Deckelung des Dispozinses ab

Saarbrücken · () Der Landtag hat gestern mit den Stimmen von CDU, SPD und AfD abgelehnt, die Überziehungszinsen bei saarländischen Sparkassen zu deckeln. Die Linke hatte beantragt, dass von Kunden, die ihr Konto überzogen haben, nur ein Zinssatz von fünf Prozentpunkte über dem Leitzins der Europäischen Zentralbank (EZB) verlangt werden dürfe. Mit dem Anliegen war die Linke bereits 2010, 2012 und 2015 gescheitert. „Angesichts der Tatsache, dass sich Kreditinstitute Geld zum Nulltarif bei der EZB leihen können, sind die hohen Zinsen ein besonderes Ärgernis für Bank- und Sparkassenkunden“, sagte der Linken-Abgeordnete Jochen Flackus.

CDU, SPD und AfD hielten dagegen, dass durch den Antrag nur die Sparkassen betroffen wären, nicht jedoch andere Kreditinstitute. „Wir sehen auch Regelungsbedarf. Aber die Sparkassen können nicht isoliert als einziges Kreditinstitut in die Haftung genommen werden“, argumentierte Isolde Ries (SPD). Sie betonte, die saarländischen Sparkassen lägen mit ihrem Dispozins von zwischen 10,4 bis 10,8 Prozent im unteren Drittel der Kreditinstitute. Günstiger seien nur Online-Banken oder Banken ohne Filialnetz. Der CDU-Abgeordnete Peter Strobel nannte den Vorschlag der Linken eine „Diskriminierung“ der Sparkassen. Rudolf Müller (AfD) befürchtete, dass im Falle der Dispozins-Senkung die Sparkassen als Ausgleich für die fehlenden Einnahmen die Immobilienkredite anheben müssten, wodurch sie finanzstarke Kunden verlören.

Der Entwurf sah auch vor, Sparkassen zu verbieten, für das Geldabheben an Automaten Geld zu verlangen. Dies gehe an der Realität vorbei, so die Koalitionäre: Im Saarland erhebe keine Sparkasse solche Gebühren.

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