Zoff vor Kammerwahl Rüge für den Ärztekammer-Vize Hans Joachim Lellig

Saarbrücken · Ärzte und Zahnärzte im Saarland wählen am 15. Mai ihre neuen Vertreterversammlungen der Ärztekammer des Saarlandes. Bei der Abteilung Zahnärzte gibt es vor der Wahl allerdings Unstimmigkeiten. Der Wahlausschuss hat gegenüber Sanitätsrat Dr. Hans Joachim Lellig eine Rüge ausgesprochen.

  Der Vizepräsident der Ärtzekammer des Saarlandes, Hans Joachim Lellig.

Der Vizepräsident der Ärtzekammer des Saarlandes, Hans Joachim Lellig.

Foto: axentis.de/Georg J. Lopata

Lellig soll in einem Wahlaufruf gegen das Neutralitätsgebot verstoßen haben.

Lellig ist Vorsitzender der Abteilung Zahnärzte, zahnärztliches Mitglied des Vorstandes und Vizepräsident der Ärztekammer des Saarlandes sowie Vorstandsmitglied der Bundeszahnärztekammer. Anfang April hat Lellig als Vorstand der Abteilung Zahnärzte auf offiziellem Briefpapier einen Wahlaufruf verschickt. Darin erklärt er allerdings auch, zwar nicht mehr für den Vorstand kandidieren, dafür aber in der Vertreterversammlung weiter tätig sein zu wollen – sofern er gewählt werde. „Dies stellt nach Überzeugung des Wahlausschusses eine Verletzung des Neutralitätsgebotes in Ausübung der amtlichen Funktion als Vorsitzender des Vorstandes der Abteilung Zahnärzte der Ärztekammer des Saarlandes dar“, heißt es in der nun veröffentlichten Rüge. Denn mit dieser Formulierung betreibe Lellig laut Wahlausschuss eigene Wahlwerbung.

Lellig bestätigt auf Anfrage der SZ, in seinem Wahlaufruf auch über seine Kandidatur geschrieben zu haben. Und zwar, dass er trotz erneuter Kandidatur als Mitglied zur Vertreterversammlung für ein Vorstandsamt in der nächsten Periode nicht mehr zur Verfügung stehen werde. „Mit dieser Äußerung wollte ich in der zahnärztlichen Kollegenschaft lediglich für Klarheit sorgen, da in jüngster Vergangenheit bezüglich meiner weiteren Tätigkeit Unsicherheit aufgekommen war“, sagt Lellig. Er möchte sich künftig mehr seinen privaten Interessen widmen und ist der Meinung, dass das Ruder an einen anderen Kollegen, „gerne auch jemand Jüngeren“, abgegeben werde soll.

Die Rüge des Wahlausschusses habe ihn überrascht. „Da ich mir durch meine Äußerung keinerlei Vorteil verschaffen wollte, sondern lediglich Klarheit über meine Zukunft in der Kammer nach zwölfjähriger Tätigkeit als Vorsitzender schaffen wollte“, sagt Lellig. Er ist überzeugt, dass die Klarstellung ihm nichts nutzen und sogar einige Stimmen kosten werde. Aus seiner Sicht wurde aber „kein Kandidat durch meinen Zusatz benachteiligt und jede wahlberechtigte Zahnärztin/wahlberechtigte Zahnarzt gibt seine Stimme in klarer Kenntnis der Fakten ab“.

Der Wahlausschuss belässt es bei einer Rüge. Denn der Vorfall sei nicht derart erheblich, dass beispielsweise massiv gegen die Grundsätze der Freiheit und Gleichheit einer Wahl verstoßen werde, ein Ausschluss von der Wahl oder ein Wahlfehler drohe, teilt Wahlleiter Stefan Funck mit. Lellig akzeptiert die Rüge und werde die Anweisungen des Wahlausschusses befolgen, auch „um den organisatorischen Ablauf der Wahl nicht zu gefährden“.

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