Staatsanwaltschaft fordert Freiheitsstrafe Tödliche Brandstiftung: Zwölf Jahre Haft und Therapie gefordert

Saarbrücken · Im Prozess um eine tödliche Brandstiftung in Saarbrücken hat die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren für die Angeklagte und deren Unterbringung in einer Entziehungsanstalt gefordert.

 Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten Brandstiftung mit Todesfolge vor.

Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten Brandstiftung mit Todesfolge vor.

Foto: Peter Stefan Herbst

Oberstaatsanwalt Michael Müller schloss sich am Donnerstag vor dem Landgericht Saarbrücken der Einschätzung einer Gutachterin an, die eine verminderte Schuldfähigkeit der 38-Jährigen sieht. Die Deutsche soll Anfang Dezember vergangenen Jahres in einem sechsstöckigen Wohnhaus in Saarbrücken ein Feuer gelegt haben, durch das vier Männer starben.

Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten Brandstiftung mit Todesfolge vor. Für Oberstaatsanwalt Müller war es unstrittig, dass Melanie D. ein Kopfkissen in ihrem Zimmer unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen in Brand gesetzt habe. Der Anwalt der Nebenklage, der die Mutter des jüngsten Opfers (29) vertritt, forderte 14 Jahre Haft, der Verteidiger sechs Jahre sowie eine Unterbringung in einer Therapieeinrichtung.

Die Angeklagte selbst hatte sich auf Rat ihres Verteidigers während der sechs Sitzungstage nicht zu den Vorwürfen geäußert. In ihrem letzten Wort sagte sie unter Tränen, dass es ihr leid tue. Ein Urteil wurde noch am Nachmittag erwartet.

(dpa)
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