Die Frist endet am 31. Juli Unwetteropfer können finanzielle Hilfen beantragen

Saarbrücken · Die Landeshauptstadt Saarbrücken weist darauf hin, dass Bürgerinnen und Bürger, die durch die Unwetter im Mai und Juni einen Schaden erlitten haben, noch bis 31. Juli finanzielle Hilfe beantragen können.

Die schweren Überschwemmungen in der Nacht vom 31. Mai auf den 1. Juni sowie am 9. und 11. Juni infolge heftiger Niederschläge haben auch in Teilen der Landeshauptstadt zu einer Naturkatastrophe von außergewöhnlichem Ausmaß mit schweren Schäden geführt. Das Land hat ein Maßnahmenpaket zur Soforthilfe für die Unwetteropfer beschlossen. Insgesamt steht eine Summe von 2,5 Millionen Euro zur Verfügung.  Betroffene Bürger können ihre Anträge auf finanzielle Hilfe beim Regionalverband stellen. Infos dazu  und Antragsformulare sind abrufbar auf www.saarland.de/237008.htm oder beim Regionalverband, E-Mail: hochwasserhilfe@rvsbr.de. Die Formulare können aber auch in den Bürgerämtern abgeholt werden.

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