Lärmschutzwand in weiter Ferne

Sulzbach · Die Richtlinien, die den Bau einer Lärmschutzwand begründen, werden im Sulzbacher Norden an der A 623 nicht erreicht. Dennoch wollen Verwaltung und Anwohner weiter gegen die Belastung kämpfen.

 In der Richard-Wagner-Straße wurde der Lärm von der A 623 gemessen. Archivfoto: Thomas Seeber

In der Richard-Wagner-Straße wurde der Lärm von der A 623 gemessen. Archivfoto: Thomas Seeber

"Lassen Sie uns gemeinsam kämpfen", brachte Bürgermeister Michael Adam seine Unterstützung für die Bürger auf den Punkt. Der Verwaltungschef Sulzbachs schlug sich am Montagabend bei einer Bürgerversammlung im Rathaus auf die Seite der Anwohner, die in der Nähe des Wasserturms an der A623 wohnen. Grund für die Zusammenkunft war die Vorstellung des Berichtes "Über die Messung der Straßenverkehrsgeräusche".

Wegen zahlreicher Beschwerden seitens der Bürger hatte die Stadt Mitte des Jahres beim TÜV Saarland Messungen über den Lärmpegel an der Autobahn in Höhe von Sulzbach-Nord in Auftrag gegeben (die SZ berichtete mehrfach).

Der Sachverständige der Gesellschaft SGS/TÜV Saar, Dipl.-Phys. Ing. Jörg Trittelwitz, erläuterte im Festsaal die Ergebnisse. Das Resümee: Die gemessenen Werte liegen unter den gesetzlich vorgegebenen Richtlinien zum Bau einer Lärmschutzwand. "Maßgeblich sind die Mittelwerte über einen längeren Zeitraum", so Trittelwitz. Um diese zu errechnen, wurde ganz konkret an zwei Tagen Mitte September an einem Anwesen in der Richard-Wagner-Straße gemessen. Als Zeiten nahm man jeweils eine Stunde ab 16 Uhr, ab 7 Uhr und ab 22 Uhr. "Das sind mit die verkehrsreichsten Zeiten", erklärte der Sachverständige. Heraus kamen die Werte 54 dB für nachts und 61 dB tagsüber. Die Grenzwerte für das betreffende Wohngebiet würden jedoch bei 57 dB und 67 dB liegen.

Somit ergäben sich nach den Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (VLärmSchV 9 (3)) keine Ansprüche für eine Lärmsanierung, beispielsweise in Form einer Lärmschutzwand. Gleichzeitig warf Trittelwitz ein: "Wenn man da oben steht: Das ist natürlich sehr laut". Zusammen mit der Pegelmessung fand noch eine Zählung des Verkehrsaufkommens statt, unterschieden in Lkw und Pkw. In der Zeit ab 16 Uhr maß man 3854 Fahrzeuge, ab 7 Uhr 4389 und ab 22 Uhr 819. Diese Ergebnisse wurden auf die mittlere Verkehrsstärke umgerechnet, die der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) alle fünf Jahre vorlegt. All diese Rahmenbedingungen trugen jedoch nicht zur Beruhigung der Bürger bei. So seien gerade ab 22 Uhr natürlich nicht viele Lkw unterwegs, wodurch der gemessene Lärmpegel verfälscht würde. Auch dass die Messungen an einem Dienstag und Mittwoch stattfanden, sei bedenkenswert, weil so viele Wochenend-Pendler nicht ins Gewicht fielen. Auch Motorräder würden am Wochenende "richtig Gummi geben". Angesprochen wurde auch der Wasserturm, der für viel Widerhall sorgen würde. Zum subjektiv wahrgenommenen Lärmpegel meinte ein Bürger , dass man sich, wenn man im Garten arbeitet, sehr laut unterhalten müsse.

Als weitere Vorgehensweise schlug der Verwaltungschef vor, das Gutachten an zwei Vertreter der Anwohner exemplarisch zu verschicken. Mit nehmen wolle man auf jeden Fall die Anregung, eventuell eine Geschwindigkeitsbegrenzung einzurichten. Sobald die Daten seitens des LfS von 2015 vorliegen, solle man diese nehmen, um den Bericht zu aktualisieren.

Anhand dieser Basis wolle man nochmal beim Landesbetrieb vorstellig werden. Denn, so Adam: "Es gibt ja auch eine Fürsorgepflicht, der die Verkehrsministerien in Land und Bund nachkommen müssen."

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