Keine Zufahrt in höchster Not

Dudweiler · Notarzt und Rettungswagen aus St. Ingbert standen vor verschlossener Einfahrt zur Fußgängerzone Dudweiler, als sie dort gebraucht wurden. Sie mussten zu Fuß zu einem internistischen Notfall eilen. Das DRK erklärt die Hintergründe. Überdies wurde jetzt bekannt, dass ein Bestatter nach einem Sterbefall nur über Umwege in die abgeriegelte Zone gelangte.

SZ-Leser Erwin Backes aus Dudweiler war, wie er der SZ schreibt, zufällig am Montag, 8. September, um 11.40 Uhr in der Fußgängerzone (Saarbrückerstraße) unterwegs und konnte so die Ankunft eines Notarzt- sowie eines Rettungswagens vor der Fußgängerzone (Ecke Rathausstraße) beobachten. ,,Mit Martinshorn und Blaulicht standen die Fahrzeuge vor den hochgefahrenen automatischen Absperrpollern, das Personal der Fahrzeuge, also Notarzt und Rettungssanitäter sprangen raus und mussten zu Fuß zirka 50 Meter zum Einsatzort laufen", teilt Backes mit. Nun fragt er sich, ob die Lebensretter keine Möglichkeit haben, die Sperrpoller runterzufahren und so direkt zum Einsatzort zu fahren. ,,Oder waren die Einsatzkräfte einfach fremd und haben aus der verkehrten Richtung die Fußgängerzone angefahren?" Aus der Triererstraße nämlich sei eine Zufahrt durchaus möglich gewesen.

Den Sachverhalt klärt Frank Bredel von der Pressestelle des Deutschen Roten Kreuzes im Saarland auf: Um 11.20 Uhr, so Bredel, wurden der Notarzt und der Rettungswagen der Rettungswache St. Ingbert alarmiert - zu einem internistischen Notfall. Verdacht auf Infarkt in einer Arztpraxis. Originär sei hier die Rettungswache Dudweiler zuständig, sekundär die Wache Sulzbach. ,,Die Fahrzeuge dieser beiden Wachen haben Schlüssel für das Pollersystem in Dudweiler . Im vorliegenden Fall aber waren diese beiden Wachen schon im Einsatz. Der Alarm ging also an die drittnächste Station, die Wache St. Ingbert. Diese hat aber für das Pollersystem in Dudweiler keinen Schlüssel."

Stets hätten die örtlich zugeteilten Fahrzeuge auch einen Schlüsselsatz ihres Zuständigkeitsbereichs. Wenn in einem der seltenen Fälle, dass alle örtlich zuständigen Fahrzeuge im Einsatz sind, ein ,,Fremdfahrzeug" übernehmen muss, könne es vorkommen, dass eine Schließanlage nicht zu öffnen sei: ,,Das gilt bei Pollern ebenso wie bei Schranken an Parkplätzen und Wäldern oder einfachen Sperrpfosten."

Im vorliegenden Fall, so Frank Bredel, habe die Besatzung den Poller nicht öffnen können. Wegen der unterschiedlichen Schließsysteme - ,,ein Einheitssystem gibt es nicht" - könnten die Fahrzeuge nicht alle Schlüssel vorhalten.

Es könne also bei den Pollern, aber auch bei Schranken und Pfosten durchaus, wie hier geschehen, zu Behinderungen von Notfalleinsätzen kommen.

Dazu noch zwei Anmerkungen aus Sicht des DRK: ,,Erstens können wir jederzeit die örtliche Feuerwehr zum Öffnen der Anlagen um Hilfe bitten. Hier jedoch erschien das nicht notwendig, da der Patient schon in ärztlicher Obhut und die kurze Strecke zu Fuß hinnehmbar war. Wenn es dringend und notwendig ist, können wir mit Hilfe der Feuerwehren und damit einhergehender leichter Zeitverzögerung jede Sperre öffnen."

Gestern wurde überdies bekannt, dass Ende Juni ein Dudweiler Bestattungsunternehmen alle Mühe hatte, mit dem Leichenwagen in die Fußgängerzone zu gelangen, nachdem ein Mann in einer Arztpraxis verstorben war. Weil laut einem Angehörigen des Verstorbenen der Mitarbeiter im Dudweiler Rathaus in Urlaub war, der den passenden Schlüssel hätte rausrücken können, musste ein Mitarbeiter aus dem Saarbrücker Ordnungsamt diese Aufgabe übernehmen.

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