Nachbar darf Früchte von herüberhängendem Ast nicht ernten

St. Ingbert · Es ist wieder Erntezeit. Steht ein Baum an der Grundstücksgrenze, können beim Ernten der Früchte Probleme entstehen. Grundsätzlich gehören sie dem Eigentümer, auf dessen Grundstück der Baum steht.

Hängen die Äste auf das Nachbargrundstück hinüber, kann er sie mit einem Obstpflückgerät ernten, oder das Betreten des Nachbargrundstücks wird ihm erlaubt. Der Nachbar darf die Früchte ohne Erlaubnis nicht ernten. Fallen sie allerdings auf den Boden, gehören sie ihm; herunterschütteln darf er sie jedoch nicht. Ohne Einverständnis des Baumbesitzers dürfen herüberhängende Äste nicht entfernt werden. Ist eine gütliche Einigung nicht möglich, muss zunächst ein Schlichtungsverfahren durchgeführt werden, bevor ein Gericht über den Streit entscheidet. Darauf hat der Verein "Haus & Grund St. Ingbert und Umgebung" hingewiesen.

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