Bei der Obsternte die Grundstücksgrenzen beachten

St Ingbert · . Es ist wieder Erntezeit. Steht ein Baum an der Grundstücksgrenze, können beim Ernten der Früchte Probleme entstehen. Grundsätzlich gehören sie dem Eigentümer, auf dessen Grundstück der Baum steht.

Hängen die Äste auf das Nachbargrundstück hinüber, kann er sie mit einem Obstpflückgerät ernten oder das Betreten des Nachbargrundstücks wird ihm erlaubt. Darauf weist der Verein "Haus und Grund St. Ingbert " in einer Pressemitteilung hin. Der Nachbar darf die Früchte ohne Erlaubnis nicht ernten. Fallen sie allerdings auf den Boden, gehören sie ihm; herunterschütteln darf er sie jedoch nicht. Bäume und herüberhängende Äste führen allerdings häufig zu nachbarlichem Streit, wegen Schattenbildung, Laubfall oder herabfallenden Früchten. Ein Beseitigungsanspruch des Nachbarn besteht dann, wenn sein Grundstück wesentlich und nicht ortsüblich beeinträchtigt wird. Ohne Einverständnis des Baumbesitzers dürfen herüberhängende Äste nicht entfernt werden. Ist eine gütliche Einigung nicht möglich, muss zunächst ein Schlichtungsverfahren durchgeführt werden.

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