Fortbildung zur Vorsorge für Bestattungen

St Ingbert · Der Betreuungsverein des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) lädt zu einer öffentlichen Informations- und Fortbildungsveranstaltung mit dem Thema "Bestattungsvorsorgemöglichkeiten" ein. Die Veranstaltung findet am Dienstag, 19. April, ab 18 Uhr im Rot-Kreuz-Zentrum St. Ingbert , Reinhold-Becker-Straße 2, statt.

Seit das Sterbegeld aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen herausgenommen wurde, ist die Selbstverantwortung des Bürgers, auch für die eigene Bestattung vorzusorgen, gefordert. Ersatz für diese fehlende Fürsorge des Staates sollte demzufolge jeder für sich selbst (oder auch sein Betreuer für ihn) treffen wie zum Beispiel der Bezug von Sterbegeld und die Organisation der Bestattung.

Üblicherweise werden sogenannte Bestattungsvorsorgeverträge direkt mit Bestattungsunternehmen abgeschlossen. Grundsätzlich entscheiden zwar die Totenfürsorgepflichtigen über Art, Umfang und Ort der Beisetzung. Jedoch hat die geäußerte Willensbekundung des Verstorbenen immer Vorrang gegenüber den Fürsorgepflichten der nächsten Angehörigen. Mit Bestattern abgeschlossene Verträge sind nach gültigem Bestattungsrecht verbindlich und gelten über den Tod der einen betroffenen Vertragspartei hinaus.

Über diverse Möglichkeiten der Bestattungsvorsorge informiert während der Veranstaltung des DRK-Betreuungsvereins Nicole Toussaint vom Blieskasteler Bestattungsinstitut Toussaint. Da eine rechtliche Betreuung mit dem Tod endet und das Vermögen des Betreuten mit dessen Tod sofort auf den oder die Erben übergeht - der Betreuer somit keine Verfügungsberechtigung über das Vermögen besitzt - ist es ratsam, dass bei noch nicht getroffener Vorsorge auch der gesetzliche Betreuer in Absprache mit dem Betroffenen solche Vorsorge-Regelungen in die Wege leitet.

Anmeldung bis 16. April erbeten unter Tel. (0 68 94) 10 00.

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