Widerspruch gegen hohe GebührenSPD beauftragt Kommunalaufsicht

Mandelbachtal. Wenn am heutigen Mittwoch, 11. März, der Mandelbachtaler Gemeinderat um 18 Uhr im Rathaus zu seiner öffentlichen Sitzung zusammenkommt, geht es auch um das Thema "Erhöhung der Trink- und Abwassergebühren". Um dies zu erörtern, hatte die SPD eine Sondersitzung beantragt (wir berichteten)

 Schon wieder müssen die Bürger mehr Geld für Trink- und Abwasser zahlen, das verursacht Missmut - Wasser wird zum wahrhaft teuren Gut. Foto: SZ

Schon wieder müssen die Bürger mehr Geld für Trink- und Abwasser zahlen, das verursacht Missmut - Wasser wird zum wahrhaft teuren Gut. Foto: SZ

Mandelbachtal. Wenn am heutigen Mittwoch, 11. März, der Mandelbachtaler Gemeinderat um 18 Uhr im Rathaus zu seiner öffentlichen Sitzung zusammenkommt, geht es auch um das Thema "Erhöhung der Trink- und Abwassergebühren". Um dies zu erörtern, hatte die SPD eine Sondersitzung beantragt (wir berichteten). Die den Bürgern Anfang dieses Jahres zugestellten Rechnungen hatten hohe Wellen in der Gemeinde geschlagen, denn innerhalb von 18 Monaten war der Trink- und Abwasserpreis zweimal gestiegen, und viele Bürger müssen nachzahlen. Die SPD bittet die Verwaltung in ihrem Antrag um Stellungnahmen zu Widersprüchen von Bürgern, einer möglichen Sammelklage, Transparenz bei den Bürgerinnen und Bürgern und ob eine Gebührenerhöhung für dieses Jahr geplant ist.In der Vorlage der Verwaltung heißt es dazu, dass 61 Widersprüche vorliegen, davon alleine 33 aus Ommersheim. "Auffällig ist in Ommersheim, dass sich Personengruppen zusammengeschlossen haben und in den meisten Fällen ein einheitlicher Widerspruchstext offensichtlich lediglich unterschrieben wurde", heißt es aus dem Rathaus. Viele Widerspruchstexte seien standardisiert und nicht substanziell begründet. Erkenntnisse über eine angekündigte Sammelklage lägen hingegen nicht vor. Zunächst würden "die Widersprüche geprüft und gegebenenfalls Abhilfe geschaffen". Sollte dies nicht geschehen können, sei zunächst der Kreisrechtsausschuss vorgeschaltet.Zum Thema Transparenz heißt es aus dem Rathaus, dass Zeitung und andere Medien zu den Beschwerden der Bürger bereits "Aufklärungsmaßnahmen betrieben" hätten. Des Weiteren sei die Erhöhung durch Veröffentlichung der Satzung im Gemeindemitteilungsblatt (Nr. 25/2008) geschehen. Darüber hinaus seien weitere Informationen zur Gebührenerhöhung für Wasser und Abwasser im Gemeindeblatt (Nr. 27/2008) bekannt gegeben worden. Hier seien unter anderem Auskünfte zur Gebührenerhöhung gegeben und Rechenbeispiele abgedruckt worden. Die Technischen Werke Mandelbachtal (TeWeMa) hätten auch das Angebot unterbreitet, die Abschläge anzupassen, um Nachforderungen bei der Endabrechnung zu umgehen. Von diesem Angebot hätten auch viele Bürger Gebrauch gemacht. Eine weitere Gebührenerhöhung bei den Wasserpreisen sei in diesem Jahr nicht geplant. Mandelbachtal. Da Bürgermeister Herbert Keßler nach Ansicht der SPD die Einberufung des Gemeinderats zur Klärung offener Fragen hinsichtlich der Preiserhöhungen für Trink- und Abwasser verzögert hat, hat die SPD-Gemeinderatsfraktion nun die Kommunalaufsicht angerufen. Wie SPD-Fraktionschef Kai Hartz mitteilt, hatte die SPD am 11. Februar einen Antrag auf Einberufung des Gemeinderats gestellt. Daraufhin habe der Bürgermeister am 16. Februar erklärt, dass er sich momentan außer Stande sehe, die Sitzung kurzfristig einzuberufen, da die Verwaltung den Rathaussturm vorbereite und viele Ratsmitglieder in den Faschingsferien wegfahren würden. Nach dieser Rücksprache sei von der SPD am 17. Februar erneut ein Antrag vorgelegt worden, womit die Einberufung des Gemeinderats für den 4. März beantragt wurde. Danach habe man von Keßler nichts mehr gehört. "Keßler könnte sich damit rechtswidrig Verhalten haben, da er als Bürgermeister verpflichtet ist, umgehend den Gemeinderat einzuberufen, wenn dies von einer Fraktion gefordert wird", so Hartz. Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Ratsfraktion, Christian Janishek, sehe in Keßlers Verhalten nicht nur eine Geringschätzung des Gemeinderats, sondern auch einen Verstoß gegen die Vorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes, nach denen Keßler verpflichtet gewesen sei, den Gemeinderat ohne schuldhaftes Zögern einzuberufen. ert

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