Katholiken wählen Steuerungsrat fürs Bistum

Homburg · Im Bistum Speyer stehen im ersten Quartal des Jahres 2017 Wahlen an. Verwaltungsräte der Pfarreien aus der Saarpfalz und Pfalz wählen Wahlmänner und -frauen aus ihrer Mitte in den neuen Diözesansteuerrat.

 Im Bistum Speyer (hier der Dom) stehen im ersten Quartal des Jahres 2017 Wahlen in den Steuerungsrat an. Foto: Ronald Wittek/dpa

Im Bistum Speyer (hier der Dom) stehen im ersten Quartal des Jahres 2017 Wahlen in den Steuerungsrat an. Foto: Ronald Wittek/dpa

Foto: Ronald Wittek/dpa

Im ersten Quartal des Jahres 2017 wird in einem mehrstufigen Verfahren der Diözesansteuerrat des Bistums Speyer neu gewählt. Das Bischöfliche Ordinariat hat in einem Schreiben die Verwaltungsräte der 70 Pfarreien in der Pfalz und im Saarpfalz-Kreis dazu aufgerufen, jeweils zwei Wahlmänner oder -frauen aus ihrer Mitte zu wählen. Sie werden bei Wahlversammlungen in den Dekanaten je ein Mitglied und ein Ersatzmitglied pro Dekanat in den Diözesansteuerrat wählen. "Die Mitwirkung im Diözesansteuerrat stellt eine Möglichkeit dar, die Zukunft des Bistums an mitzugestalten. In den kommenden Jahren wird es darauf ankommen, dass gemäß dem neuen Seelsorgekonzept des Bistums schrittweise eine neue Gestalt von Kirche entsteht", wirbt Räte-Referent Marius Wingerter für eine Mitarbeit im Diözesansteuerrat.

Neben den zehn gewählten Laienmitgliedern aus den Pfarreien werden dem neuen Diözesansteuerrat drei gewählte, im aktiven Dienst stehende Diözesanpriester, zwei vom Bischof berufene Personen sowie ein Vertreter des Diözesanpastoralrates angehören. Für die Wahl der Diözesanpriester werden drei Wahlbezirke gebildet. Alle Diözesanpriester können Kandidaten benennen. Die eigentliche Wahl erfolgt durch Briefwahl. Den Vorsitz des Diözesansteuerrats hat Bischof Karl-Heinz Wiesemann. Jedes der 19 Mitglieder des Diözesansteuerrats hat eine Stimme - auch der Bischof. Beratend nehmen der Generalvikar, der Leiter der Hauptabteilung Finanzen und Immobilien und die Leiterin der Bischöflichen Finanzkammer an den Sitzungen teil. Die Geschäftsführung des Diözesansteuerrates wird von der Bischöflichen Finanzkammer wahrgenommen. Der Diözesansteuerrat ist insbesondere für die Beschlussfassung über den Etat sowie für die Jahresrechnung der Diözese zuständig. Zu seinen Aufgaben zählt zudem die Beratung der Diözesanverwaltung in Vermögensangelegenheiten. In der Regel trifft sich der Diözesansteuerrat zweimal jährlich. Dazu kommen noch die vom Diözesansteuerrat gebildeten Ausschüsse (Haushalts- und Finanzausschuss sowie Bauausschuss), die sich auch jeweils zweimal im Jahr treffen. Die Amtszeit des Rates beträgt sechs Jahre.

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