Richter lehnen SPD-Eilantrag abEine Frau und sieben Männer als Hüter der Saar-Verfassung

Saarbrücken. Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes ist neben dem Landtag und der Landesregierung das dritte "Organ des Volkswillens" im Saarland. Er ist mit acht vom Landtag gewählten und ehrenamtlich tätigen Richtern aus unterschiedlichen Zweigen von Justiz, Verwaltung und Hochschule besetzt

Saarbrücken. Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes ist neben dem Landtag und der Landesregierung das dritte "Organ des Volkswillens" im Saarland. Er ist mit acht vom Landtag gewählten und ehrenamtlich tätigen Richtern aus unterschiedlichen Zweigen von Justiz, Verwaltung und Hochschule besetzt. Sie müssen die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst besitzen. Sie treten aus konkretem Anlass zusammen und entscheiden über verfassungsrechtliche Streitigkeiten zwischen Teilen der Staatsgewalten und zwischen Bürgern und Staat.

Etwa zehn bis 15 Fälle gehen pro Jahr über den Tisch der acht Richter. Jeder von ihnen hat einen gewählten Stellvertreter.

Die aktuellen Mitglieder des Verfassungsgerichtshof sind: Roland Rixecker (Präsident des Verfassungsgerichtshofes und Präsident des Oberlandesgerichts), Rudolf Wendt (Vizepräsident des Gerichtshofes und Universitätsprofessor), Monika Hermanns (Richterin am Bundesgerichtshof), Günter Ellscheid (ehemaliger Präsident des Oberlandesgerichts), Hans-Georg Warken (Rechtsanwalt), Ulrich André (Präsident des Verwaltungsgerichts), Henner Wittling (ehemaliger Staatssekretär) und Stephan Weth (Universitätsprofessor). wi

Saarbrücken. Nach knapp sechsstündiger Beratung stand das Ergebnis fest: Der Verfassungsgerichtshof hat gestern den Eilantrag der Saar-SPD, mit der angeblich rechtswidrige Wahlwerbung der CDU-Landesregierung unterbunden werden sollte, abgelehnt.

Die Richter hielten den Antrag der Sozialdemokraten zwar für zulässig. Sie sahen allerdings in der Angelegenheit keine Eilbedürftigkeit, wie der Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Roland Rixecker, vor Medienvertretern erläuterte. Denn: In einer Stellungnahme hatte die Staatskanzlei versichert, dass die umstrittene Anzeigen-Kampagne in den Gemeindeblättern abgeschlossen sei. Auch würden keine Informations-Broschüren des Innenministeriums "Saarland, aber sicher" mehr verteilt. Bei der Entscheidung seien sich die Verfassungsrichter "sehr einig" gewesen, so Rixecker. Ob eine solche Öffentlichkeitsarbeit allerdings verfassungsgemäß sei, darüber werde das Gericht in einem Hauptsache-Verfahren ("Nicht mehr in diesem Jahr") entscheiden. Zuvor war nach SZ-Informationen der ehrenamtliche Richter Hans-Georg Warken wegen möglicher Befangenheit ausgeschlossen worden. Bei Warken laufen unter anderem die Fäden der Aktion "Ich lasse mich nicht linken" zusammen.

Die justizpolitische Sprecherin der Sozialdemokraten, Anke Rehlinger, meinte zu der Entscheidung: "Der Druck der SPD hat sich gelohnt." Die unzulässige Wahlwerbung sei gestoppt worden. Mit seiner Erklärung, die Kampagne nicht fortzusetzen, habe Ministerpräsident Peter Müller in letzter Minute "seinen Kopf aus der rechtlichen Schlinge gezogen". Die Gerichts-Formulierung, dass durch den Anzeigenverzicht "keine weitere Gefahr" mehr bestehe, spreche für sich.

Der Chef der Staatskanzlei, Minister Karl Rauber, sah dagegen eine "schwere Niederlage" für Heiko Maas. Die Klage sei von Anfang an ein durchsichtiger Versuch gewesen, mit formal-juristischen Mitteln von den eigenen inhaltlichen Schwächen im Wahlkampf abzulenken. CDU-Generalsekretär Stephan Toscani meinte, die SPD sei mit ihrer Kampagne auf ganzer Linie gescheitert.

Meinung

Salomonische Entscheidung

Von SZ-Redakteur

Guido Peters

Die Verfassungsrichter haben eine angemessene Entscheidung getroffen: Drei Tage vor der Landtagswahl lassen sie sich nicht vom parteipolitischen Gezänk vereinnahmen. Sie überlassen es vorerst dem informierten Bürger, was er von der umstrittenen CDU-Wahlwerbung hält. Die Union hat mit der Anzeigenkampagne zumindest unglücklich agiert. Es spricht einiges dafür, dass sie die verfassungsrechtliche Pflicht zur Zurückhaltung in der heißen Phase des Wahlkampfes hat vermissen lassen. Die Fragwürdigkeit des Vorgehens der Landesregierung wird der Verfassungsgerichtshof klären müssen. Dass die SPD im Wahlkampf-Endspurt eine solche Situation anprangert, ist nachvollziehbar.

Hintergrund

Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes ist neben Landtag und Landesregierung das dritte "Organ des Volkswillens" im Saarland. Er ist mit acht vom Landtag gewählten und ehrenamtlich tätigen Richtern aus unterschiedlichen Zweigen von Justiz, Verwaltung und Hochschule besetzt. Sie müssen die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst besitzen. Sie treten aus konkretem Anlass zusammen und entscheiden über verfassungsrechtliche Streitigkeiten zwischen Teilen der Staatsgewalten und zwischen Bürgern und Staat. Etwa zehn bis 15 Fälle gehen pro Jahr über den Tisch der acht Richter. Jeder von ihnen hat einen gewählten Stellvertreter. Mitglieder des Gerichtshofes sind aktuell: Roland Rixecker (Präsident des Verfassungsgerichtshofes und Präsident des Oberlandesgerichts), Rudolf Wendt (Vizepräsident des Gerichtshofes und Universitätsprofessor), Monika Hermanns (Richterin am Bundesgerichtshof), Günter Ellscheid (Präsident des Oberlandesgerichts a.D.), Hans-Georg Warken (Rechtsanwalt), Ulrich André (Präsident des Verwaltungsgerichts), Henner Wittling (Minister a.D.) und Stephan Weth (Universitätsprofessor). wi

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