Gericht weist Eilantrag der SPD Saar gegen Anzeigen-Kampagne ab
Saarbrücken. Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat den Eilantrag der Saar-SPD wegen angeblich rechtswidriger Wahlwerbung der CDU-Landesregierung abgelehnt. Die Regierung habe mitgeteilt, dass die Anzeigenkampagne in den Gemeindeblättern abgeschlossen sei, erläuterte gestern Gerichtspräsident Roland Rixecker
Saarbrücken. Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat den Eilantrag der Saar-SPD wegen angeblich rechtswidriger Wahlwerbung der CDU-Landesregierung abgelehnt. Die Regierung habe mitgeteilt, dass die Anzeigenkampagne in den Gemeindeblättern abgeschlossen sei, erläuterte gestern Gerichtspräsident Roland Rixecker. Die Richter hätten deshalb "die Gefahr weiterer Nachteile" für die SPD nicht gesehen. Voraussichtlich erst im nächsten Jahr wird das Gericht entscheiden, ob die umstrittene Anzeigen-Kampagne gegen die verfassungsgemäße Chancengleichheit der politischen Parteien im Wahlkampf verstieß. Die SPD erklärte zur Entscheidung des Gerichts, der Druck habe sich gelohnt. Der Chef der Staatskanzlei, Karl Rauber, begrüßte die Entscheidung der Verfassungsrichter. und Meinung gp