Unwetter-Geschädigte können ab sofort Hilfe beantragen

Kreis Neunkirchen · . Nach den verheerenden Unwettern vor zwei Wochen im Landkreis Neunkirchen ist nun das Maßnahmenpaket der Landesregierung und der Kommunen angelaufen. Das teilt der Landkreis mit. Ab sofort können durch das Unwetter geschädigte Haushalte Soforthilfen in Höhe von 1500 Euro für Ersatzbeschaffungen beantragen. Voraussetzung hierfür ist ein Gesamtschaden in Höhe von mindestens 5000 Euro. Betroffene können sich an ihre Heimatgemeinde wenden, die entsprechende Anträge vorhalten. Die Auszahlung der Soforthilfen erfolgt durch den Landkreis.

Weitere Finanzhilfen sind geplant, wie es weiter heißt. Die landesgesetzlichen Vorgaben zur Gewährung dieser Zuwendungen werden beim Landkreis Neunkirchen von einer eigens hierfür eingesetzten Schadenskommission, in die neben Baufachleuten auch Vertreter der beiden betroffenen Gemeinden berufen wurden, geprüft. Zur besseren Koordination und schnelleren Umsetzung hat der Landkreis Neunkirchen eine Geschäftsstelle eingerichtet, die die Schadenskommission je nach Antragslage zügig einberufen wird. Es wird noch einmal hingewiesen auf das Sonderkreditprogramm der Sparkasse. < siehe auch

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