1500 Euro Soforthilfe für Betroffene von Unwetterschäden

Kreis Saarlouis · Wallerfangen unterstützt Bürger, kleine Unternehmen und Vereine, die wegen des Unwetters in eine existenzbedrohende Notlage geraten sind. Sie können einen Antrag auf Soforthilfe bei der Gemeindeverwaltung einreichen.

Die schweren Überschwemmungen zwischen dem 28. Mai und 8. Juni 2016 durch heftige Starkregenfälle im Saarland waren von außergewöhnlichem Ausmaß und Ausdauer. Land, Landkreise und Kommunen leistet deshalb denjenigen Personen, kleinen Unternehmen (bis zehn Beschäftigte) und Vereinen finanzielle Hilfe, die aufgrund der Wetterereignisse in eine existenzbedrohende Notlage geraten sind.

Im Landkreis Saarlouis trifft das auf die Gemeinde Wallerfangen zu, die besonders stark durch die Großwetterlage getroffen wurde. Eine Notlage ist gegeben, wenn eine Wohnung vorübergehend oder dauerhaft unbewohnbar oder unbenutzbar ist und der Geschädigte wirtschaftlich nicht in der Lage ist, die Schäden beseitigen zu lassen.

Privathaushalten in existenziellen Notlagen können Soforthilfen von 1500 Euro ausgezahlt werden. Das gilt zum Beispiel für Familien, die ihr Wohneigentum über eine längere Zeit nicht nutzen können. Bei Schadenssummen bis 50 000 Euro übernehmen Land, Landkreis und Kommune bis zur Hälfte des Schadensbetrags. In Abweichung von der bestehenden saarländischen Finanzhilfe Richtlinie wird ausnahmsweise und letztmals auch dann eine Finanzhilfe gewährt, wenn der Schaden versicherbar gewesen wäre. In diesen Fällen beträgt die Unterstützung 50 Prozent der sonst möglichen Finanzhilfe .

Bürger der Gemeinde Wallerfangen können ihre formlosen Anträge bei der Gemeindeverwaltung, Fabrikplatz 1, in Wallerfangen einreichen.

Folgende Angaben sollte der gestellte Antrag (gegebenenfalls mit Nachweisen) enthalten: In welchen Zeitraum ist der Schaden entstanden? Wo steht das beschädigte Objekt? Hat das Schadensereignis zu einer mindestens vorübergehenden Unbewohnbarkeit oder Unbenutzbarkeit des Objektes geführt? Wie hoch wird die durch das Unwetter entstandene Schadenssumme geschätzt?

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