Nach Kundgebung an der Cloef Drohnenflüge über Naturschutzgebieten sind illegal

Orscholz · Umweltschutzorganisation Nabu weist darauf hin, dass Multikopterflüge zahlreiche Vogelarten bei der Brutpflege empfindlich stören.

Multikopterflüge mit Drohnen sind in ausgewiesenen Naturschutzgebieten verboten, wie der Nabu mitteilt.

Multikopterflüge mit Drohnen sind in ausgewiesenen Naturschutzgebieten verboten, wie der Nabu mitteilt.

Foto: dpa/Felix Kästle

Der Naturschutzbund (Nabu) im Saarland weist „aus gegebenem Anlass“ darauf hin, dass Multikopterflüge mit Drohnen in ausgewiesenen Naturschutzgebieten beziehungsweise Natura-2000-Landschaftsschutzgebieten grundsätzlich verboten sind. „Insbesondere zur Fortpflanzungszeit reagieren gerade störungsempfindliche Vogelarten besonders sensibel auf derartige Beeinträchtigungen, die im ungünstigsten Fall zur Brutaufgabe führen können“, heißt es in einer Mitteilung des Nabu.

Konkreter Hintergrund sind demnach die begleitenden Umstände bei einer großen Demonstrationsveranstaltung von Mitarbeitenden eines saarländischen Automobilwerkes im vergangenen Oktober am Cloef-Aussichtspunkt an der Saarschleife. „Die Kundgebung wurde von einer beauftragten Firma unter Zuhilfenahme von Multikopter-Aufnahmen dokumentiert. Das Fluggerät bewegte sich dabei auch über dem angrenzenden Naturschutzgebiet und störte nachweislich die dort lebenden Wanderfalken, wie ein Mitarbeiter der AG Wanderfalken vor Ort feststellen musste“, teilt der Nabu weiter mit.

Ähnliches gelte auch außerhalb von Schutzgebieten, „wenn uneinsichtige Hobbyflieger spektakuläre Drohnenaufnahmen an Horstplätzen streng geschützer Großvogelarten, etwa von Greifvögeln oder Störchen, aufzeichnen wollen“, kritisiert der Verband. Auch das sei ohne entsprechende artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung, deren Beantragung hinreichend begründet sein muss, unzulässig. „Entsprechende Verstöße sind insbesondere bei Vorsatz sogar strafbewehrt“, stellt der Nabu klar.

Die betreffenden Schutzgebietsflächen, die einer Flugbeschränkung unterliegen, können über die Anwendung „Schutzgebietskataster des Saarlandes“, abrufbar über das Geoportal Saarland eingesehen werden:

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