Männer sollen Schüler gequält haben, weil sie mit Schnee warfen

Saarbrücken. Wegen schweren Raubes stehen zwei Männer vor dem Saarbrücker Landgericht. Sie sollen am 20. Dezember vergangenen Jahres auf dem Parkdeck der Europagalerie in Saarbrücken zwei Schüler schwer misshandelt und ausgeraubt haben. Beide waren geständig.Es schneite an dem Tag. Zwei Schüler warfen Schneebälle vom Parkdeck auf die Straße. Vielleicht trafen sie

Saarbrücken. Wegen schweren Raubes stehen zwei Männer vor dem Saarbrücker Landgericht. Sie sollen am 20. Dezember vergangenen Jahres auf dem Parkdeck der Europagalerie in Saarbrücken zwei Schüler schwer misshandelt und ausgeraubt haben. Beide waren geständig.Es schneite an dem Tag. Zwei Schüler warfen Schneebälle vom Parkdeck auf die Straße. Vielleicht trafen sie. Jedenfalls eilten die beiden Angeklagten hinauf und trafen die jugendlichen Schneeballwerfer noch an. Einer der Täter, ein 27-jähriger Saarbrücker, zog ein Klappmesser mit ausgefahrener Klinge hervor und drohte, er werde beide abstechen. Der zweite Täter, ein 30-jähriger Drogenkonsument, versetzte einem der Opfer Faustschläge ins Gesicht. Als der Junge am Boden lag, stützte er sich mit dem Knie auf dessen Gesicht. Unter weiteren Misshandlungen wurden beide aufgefordert ihre Hosentaschen zu leeren und den Rucksack herzugeben. Die Täter erbeuteten zwei Schlüsselbunde, eine Bankkundenkarte, eine Jahres-Abokarte, einen Schülerausweis, ein Feuerzeug und acht Euro. Zum Schluss mussten die Jungen ihre Schuhe ausziehen. Die Täter warfen sie vom Parkdeck hinunter und verschwanden.

Nach anfänglichem Leugnen haben beide die Tat bei der Polizei gestanden. Einer hat eine auffällige Tätowierung am Hals, der Anfangsbuchstabe seines Vornamens. Daran wurde er wiedererkannt. Er soll bei der Polizei versucht haben, die Sache als Bagatelle hinzustellen. Aber eine Bagatelle ist allenfalls die Beute, die Tat kann als schwerer Raub mit einer Mindeststrafe von fünf Jahren belegt werden.

Der zweite Täter ist Drogenkonsument, er hat wegen einer Vielzahl von Diebstählen schon einige Jahre hinter Gittern verbracht. Seine Taten gelten als Beschaffungskriminalität. Eine Drogentherapie hat er nie gemacht, aus einem Metadonprogramm ist er rausgeflogen, weil er rückfällig wurde. Jetzt vor Gericht sagte der Angeklagte, er wolle jetzt an einer Therapie teilnehmen. Für ihn kommt die Unterbringung in einer forensischen Klinik in Betracht. Heute wird eine Gutachterin für gerichtliche Psychologie und Psychiatrie hierüber ein Gutachten vortragen. jht

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