Sonnen-Energie bleibt noch im Schatten

Saarbrücken. In akribischer Kleinarbeit hat ein Team des Regionalverbandes um Wolfgang Selke sämtliche Dächer des Regionalverbandes genau unter die Lupe genommen. Per Satellitenaufnahme haben sie die Dächer auf ihre Ausrichtung und Neigung überprüft, um festzustellen, wie viel Strom zu produzieren wäre, wenn die Hausbesitzer auf ihnen eine Photovoltaik-Anlage installieren ließen

 Solarkraft wie hier in Ensheim ist die Zukunft. Foto: Honk

Solarkraft wie hier in Ensheim ist die Zukunft. Foto: Honk

Saarbrücken. In akribischer Kleinarbeit hat ein Team des Regionalverbandes um Wolfgang Selke sämtliche Dächer des Regionalverbandes genau unter die Lupe genommen. Per Satellitenaufnahme haben sie die Dächer auf ihre Ausrichtung und Neigung überprüft, um festzustellen, wie viel Strom zu produzieren wäre, wenn die Hausbesitzer auf ihnen eine Photovoltaik-Anlage installieren ließen. Ihre Arbeit haben sie mit virtuellen Fähnchen dokumentiert. Grüne Flaggen stehen für eine sehr gute Eignung, orangene für eine gute.Bereits lange bevor die Stromgewinnung aus erneuerbaren Ressourcen wegen des Reaktor-Unglücks im japanischen Fukushima zum top-aktuellen Thema wurde, ist die Arbeit der Solar-"Forscher" mit Spannung beobachtet worden. Ungeduldig warteten viele Hauseigentümer, wann ihre Gemeinde endlich mit den Fähnchen im Internet zu sehen war.

Inzwischen ist der ganze Regionalverband mit Fähnchen besetzt. Zu sehen sind sie allerdings nicht alle. Denn mit der Landeshauptstadt Saarbrücken sperrt sich ausgerechnet die größte Kommune gegen die Veröffentlichung der Daten. Aus Datenschutzgründen, wie zuletzt im Umweltausschuss zu erfahren war. Dabei kann jeder Betroffene sein Fähnchen von den Administratoren der virtuellen Solargemeinde einholen lassen, wenn er sensible Daten bedroht fühlt. "Bisher hat es auch nur sehr wenige gegeben, die das verlangt haben", so Selke im Ausschuss.

Doch Saarbrückens Rechtsdezernent Jürgen Wohlfarth bleibt hart. Nach der derzeitigen Gesetzeslage lasse er es nicht zu, dass die Daten im Internet sichtbar würden.

Der Saarbrücker Zeitung hat Wohlfarth jetzt auf Nachfrage seinen Standpunkt erläutert: "Die Einrichtung örtlicher Solarkataster dürfte ohne bereichsspezifische Rechtsgrundlage nicht möglich sein." Ginge aus dem Kataster - wie es ja der Fall ist - hervor, ob das Dach für eine Solaranlage geeignet ist und wie hoch der potenzielle Energieertrag sein kann, handele es sich um eine personenbeziehbare Datenverarbeitung. Und: "Die Einrichtung eines Katasters mit personenbezogenen Daten bedarf eines Parlamentsgesetzes". Beispiele dazu sähe er beim Vermessungs-, Bodenschutz- und Bauplanungsrecht. Dass der Regionalverband den Grundstückseigentümern ein Widerspruchsrecht einräume, könne das Fehlen des Parlamentsgesetzes nicht ausgleichen. Mit dem Saarländischen Erneuerbare-Energien-Gesetz liege dem Landtag aber ein solches Parlamentsgesetz zur Abstimmung vor. Das behandelt in Paragraf 11 das Thema Solarkataster, und zum Schutz der persönlichen Daten ist dort in Absatz 2 Folgendes vorgesehen: Die Daten dürfen in diesem Kataster veröffentlicht werden, soweit die Eigentümer der erfassten Gebäude nicht widersprechen. Stimmt der Landtag dem zu, wird Wohlfarth wohl einlenken: In diesem Falle sei "die Einrichtung und Benutzung eines Solarkatasters datenschutzgerecht gestaltbar".

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