Lebacher erhält von RAG Entschädigung

Saarbrücken. Im Fall eines Lebacher Bürgers wird die RAG Deutsche Steinkohle AG eine Entschädigung für die Beeinträchtigung der Lebens- und Wohnqualität durch bergbaubedingte Erschütterungen zahlen müssen. Die Kammer des Landgerichts in Saarbrücken bejahte gestern einen entsprechenden Anspruch des Bürgers. Über die Höhe der Entschädigung wird noch beraten. Das Urteil folgt am 25. November

 Die Kammer des Landgerichts sah einen Entschädigungsanspruch des Klägers Hermann Löw (links), hier mit seinem Anwalt, als gegeben an. Foto: Heike Theobald

Die Kammer des Landgerichts sah einen Entschädigungsanspruch des Klägers Hermann Löw (links), hier mit seinem Anwalt, als gegeben an. Foto: Heike Theobald

Saarbrücken. Im Fall eines Lebacher Bürgers wird die RAG Deutsche Steinkohle AG eine Entschädigung für die Beeinträchtigung der Lebens- und Wohnqualität durch bergbaubedingte Erschütterungen zahlen müssen. Die Kammer des Landgerichts in Saarbrücken bejahte gestern einen entsprechenden Anspruch des Bürgers. Über die Höhe der Entschädigung wird noch beraten. Das Urteil folgt am 25. November.Es war ein langer Weg, den Hermann Löw aus Lebach auf sich nahm, um das Recht auf Entschädigung für die Minderung der Lebensqualität durch Grubenbeben einzufordern. In erster Instanz bekam Löw 2006 vor dem Amtsgericht in Lebach recht. Demnach sollte ihm für die Beeinträchtigungen zwischen Januar 2005 und März 2006 eine Entschädigung von 1100 Euro zugesprochen werden. Das Landgericht kippte dieses Urteil, die Klage landete vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Der sah grundsätzlich einen Anspruch auf Entschädigung und verwies den Fall zurück ans Landgericht, das sich unter dem Vorsitz des Präsidenten Hans-Peter Freymann im Mai 2009 erneut damit befasste. Schwierige Sach- und Rechtsfragen sollten mithilfe eines Gutachtens geklärt werden. Zum Beispiel, in wie vielen Fällen die Erschütterung im genannten Zeitraum Schwinggeschwindigkeiten von zehn bis 30 Millimetern pro Sekunde auslösten und welche Auswirkungen das auf die Region hat.

Mehr als zwei Jahre danach nun die Entscheidung. Das Gericht sah im Gutachten eine "Tatsachengrundlage". Einen Anspruch auf Entschädigung würde man daher "grundsätzlich bejahen können", da die Zumutbarkeitsgrenze überschritten wurde, wie der Präsident des Landgerichts erklärte.

Der Kläger selbst zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung, obwohl sechs Jahre Rechtsstreit auch nicht spurlos an ihm vorübergegangen seien. "Sich ständig damit beschäftigen zu müssen, ist eine enorm hohe Belastung, die zusätzlich meine Lebensqualität beeinträchtigt", sagte er. Sein Anwalt Rolf Friedrichs wertete das Ergebnis des Musterprozesses, der von der Stadt Lebach bisher mit 13 000 Euro finanziert wurde, als "sehr erfreulich". "Die Kammer des Landgerichts hat den Anspruch auf Entschädigung gesehen, jetzt wird man abwarten müssen, welche Kriterien angesetzt werden und wie viele Fälle noch infrage kommen", sagte er. 2500 Ansprüche von Betroffenen aus den Regionen Lebach, Nalbach und Saarwellingen seien bereits gemeldet worden.

Peter Lehnert, Sprecher der Interessengemeinschaft zur Abwendung von Bergschäden, geht davon aus, dass etwa 10 000 Haushalte Chancen auf Entschädigung haben. Die RAG werde das Urteil abwarten und dann prüfen, wie sich das auf die Schadensregulierungen insgesamt auswirke, kündigte Harald Knöchel, Leiter des RAG-Zentralbereichs Recht, an.

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